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Betreuungsverfügung

Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person (Personen) Ihres Vertrauens, für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Ihrer eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer (früher: Pfleger) einsetzt. Sie können auch verfügen, wer auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden soll.

Das Gericht ist grundsätzlich an Ihre erteilte Betreuungsverfügung gebunden (Abweichung bei Missbrauch).

Form der Betreuungsverfügung:

  • schriftliche (nicht zwingend handschriftlich) Form
  • eigenhändige Unterschrift
  • Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich
  • notarielle Bestätigung nicht erforderlich

Aufbewahrungsmöglichkeiten:

  • Es sollte gewährleistet sein, dass die Betreuungsverfügung im "Bedarfsfall" ggf. unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet werden kann.

Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind zeitlich unbefristet. Sie können jedoch jederzeit widerrufen werden. Wird neben einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erteilt, sollte dazu eine eigene Urkunde benutzt werden.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Herr Schipper:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Harsewinkel (Nachnamen beginnend mit L - Z) und Werther (Nachnamen beginnend mit V - Z)

Frau Knipping:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rheda-Wiedenbrück (Nachnamen beginnend mit L - R), Werther (Nachnamen beginnend mit G - L) und Verl

Frau Höynck:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rheda-Wiedenbrück (Nachnamen beginnend mit S - Z), Rietberg (Nachnamen beginnend mit A - D) und Schloß Holte-Stukenbrock

Frau Hökenschnieder:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Halle und Werther (Nachnamen beginnend mit M - U)

Frau Kuhlmann:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rietberg (Nachnamen beginnend mit E - Z) und Harsewinkel (Nachnamen beginnend mit A - K)

Frau Michaelis:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für BorgholzhausenVersmold und Werther (Nachnamen beginnend mit A - F)

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Betreuungsverfügung

Bei einer Betreuungsverfügung benennen Sie eine Person (Personen) Ihres Vertrauens, für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Ihrer eigenen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen Betreuer (früher: Pfleger) einsetzt. Sie können auch verfügen, wer auf keinen Fall als Betreuer bestellt werden soll.

Das Gericht ist grundsätzlich an Ihre erteilte Betreuungsverfügung gebunden (Abweichung bei Missbrauch).

Form der Betreuungsverfügung:

  • schriftliche (nicht zwingend handschriftlich) Form
  • eigenhändige Unterschrift
  • Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich
  • notarielle Bestätigung nicht erforderlich

Aufbewahrungsmöglichkeiten:

  • Es sollte gewährleistet sein, dass die Betreuungsverfügung im "Bedarfsfall" ggf. unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet werden kann.

Vollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sind zeitlich unbefristet. Sie können jedoch jederzeit widerrufen werden. Wird neben einer Vollmacht eine Betreuungsverfügung erteilt, sollte dazu eine eigene Urkunde benutzt werden.

Betreuungsrecht, Beratung Betreuung, Vorsorge, Betreuungsverfahren, Rechtliche Betreuung, Betreuungsstelle, Behinderung, Entmündigung, Erkrankung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1021/show
Sachgebiet 3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

Herr

Schipper

Sachbearbeitung

R 008 (2. OG)

+49 5241 85-2386
v.schipper@kreis-guetersloh.de

Frau

Knipping

Sachbearbeitung

R 008 (2. OG)

+49 5241 85-2389
m.knipping@kreis-guetersloh.de

Frau

Höynck

Sachbearbeitung

R 007 (2. OG)

+49 5241 85-2307
u.hoeynck@kreis-guetersloh.de

Frau

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R 002 (2. OG)

+49 5241 85-2315
s.hoekenschnieder@kreis-guetersloh.de

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Kuhlmann

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R 002 (2. OG)

+49 5241 85-2382
i.kuhlmann@kreis-guetersloh.de

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R 007 (2. OG)

+49 5241 85-2351
i.michaelis@kreis-guetersloh.de