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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht bevollmächtige ich eine Person (Personen) meines Vertrauens, im Falle eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit rechtswirksam für mich entscheiden zu können. Erst eine "umfassend" erteilte Vollmacht schließt eine "rechtliche Betreuung" (auch in Teilbereichen) aus. Die erteilte Vollmacht unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. Das Rechtsinstitut der Bevollmächtigung steht und fällt daher mit der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten.

Die Wirksamkeit der Vollmacht ist nicht vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Krankheit, Unfall) abhängig. Sie wird bei Erteilung sofort wirksam.

Die "Vorsorgevollmacht" wirkt nicht sofort, sondern erst im "Bedarfsfall". Die Bedingung, wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt, sollte genannt sein (Vorlage der Vollmacht/Vorlage eines ärztlichen Attestes).

Form der Vollmacht und Vorsorgevollmacht:

  • schriftliche (nicht zwingend handschriftliche) Form
  • eigenhändige Unterschrift
  • Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich. "Notarielle Beglaubigung" oder "notarielle Beurkundung" sind nicht vorgeschrieben, aber im Einzelfall notwendig (Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme).

Aufbewahrungsmöglichkeiten bei Vollmacht und Vorsorgevollmacht:

  • bei den persönlichen Unterlagen
  • beim Bevollmächtigten selbst
  • bei einer Vertrauensperson
  • beim Notar,
  • bei der Bundesnotarkammer (Zentrales Vorsorgeregister).

Ein Muster für eine Vollmacht steht Ihnen untern "Dokumente" zur Verfügung.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Frau Hökenschnieder:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Halle und Werther (Nachnamen beginnend mit M - U)

Frau Höynck:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rheda-Wiedenbrück (Nachnamen beginnend mit S - Z), Rietberg (Nachnamen beginnend mit A - D) und Schloß Holte-Stukenbrock

Frau Knipping:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rheda-Wiedenbrück (Nachnamen beginnend mit L - R), Werther (Nachnamen beginnend mit G - L) und Verl

Frau Kuhlmann:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rietberg (Nachnamen beginnend mit E - Z) und Harsewinkel (Nachnamen beginnend mit A - K)

Frau Landermann:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Rheda-Wiedenbrück (Nachnamen beginnend mit A - K) und Langenberg

Frau Michaelis:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für BorgholzhausenVersmold und Werther (Nachnamen beginnend mit A - F)

Herr Schipper:

Betreuung von Erwachsenen & Vorsorgevollmacht: Zuständig für Herzebrock-Clarholz, Steinhagen, Harsewinkel (Nachnamen beginnend mit L - Z) und Werther (Nachnamen beginnend mit V - Z)

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Vorsorgevollmacht

Mit einer Vollmacht bevollmächtige ich eine Person (Personen) meines Vertrauens, im Falle eigener Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit rechtswirksam für mich entscheiden zu können. Erst eine "umfassend" erteilte Vollmacht schließt eine "rechtliche Betreuung" (auch in Teilbereichen) aus. Die erteilte Vollmacht unterliegt nicht der gerichtlichen Kontrolle. Das Rechtsinstitut der Bevollmächtigung steht und fällt daher mit der Zuverlässigkeit des Bevollmächtigten.

Die Wirksamkeit der Vollmacht ist nicht vom Eintritt eines bestimmten Ereignisses (Krankheit, Unfall) abhängig. Sie wird bei Erteilung sofort wirksam.

Die "Vorsorgevollmacht" wirkt nicht sofort, sondern erst im "Bedarfsfall". Die Bedingung, wann die Vorsorgevollmacht in Kraft tritt, sollte genannt sein (Vorlage der Vollmacht/Vorlage eines ärztlichen Attestes).

Form der Vollmacht und Vorsorgevollmacht:

  • schriftliche (nicht zwingend handschriftliche) Form
  • eigenhändige Unterschrift
  • Unterschrift eines Zeugen sind Wünschenswert, aber nicht erforderlich. "Notarielle Beglaubigung" oder "notarielle Beurkundung" sind nicht vorgeschrieben, aber im Einzelfall notwendig (Erwerb oder Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme).

Aufbewahrungsmöglichkeiten bei Vollmacht und Vorsorgevollmacht:

  • bei den persönlichen Unterlagen
  • beim Bevollmächtigten selbst
  • bei einer Vertrauensperson
  • beim Notar,
  • bei der Bundesnotarkammer (Zentrales Vorsorgeregister).

Ein Muster für eine Vollmacht steht Ihnen untern "Dokumente" zur Verfügung.

Betreuungsrecht, Beratung Betreuung, Betreuungsverfahren, Rechtliche Betreuung, Betreuungsstelle, Behinderung, Entmündigung, Erkrankung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1023/show
Sachgebiet 3.3.5: Betreuung und Heimaufsicht
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

Frau

Hökenschnieder

Sachbearbeitung

R 002 (2. OG)

+49 5241 85-2315
s.hoekenschnieder@kreis-guetersloh.de

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Herr

Schipper

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R 008 (2. OG)

+49 5241 85-2386
v.schipper@kreis-guetersloh.de