BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege stellt eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. In den Einrichtungen der Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause oder im Familienverbund mit Angehörigen wohnen, für einen bestimmten Zeitraum vorübergehend aufgenommen werden. Sie erhalten hier die notwendige Pflege und Betreuung "Rund-um-die-Uhr".

Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.6: Stationäre Leistungen
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Frau Knoke:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben K - R

Frau Kowaltschuk:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben A - J

Frau Krieft:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
Kurzzeitpflege: 
Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Downloads

Kein Download hinterlegt
Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege stellt eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. In den Einrichtungen der Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause oder im Familienverbund mit Angehörigen wohnen, für einen bestimmten Zeitraum vorübergehend aufgenommen werden. Sie erhalten hier die notwendige Pflege und Betreuung "Rund-um-die-Uhr".

Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

Pflegekosten, ambulante Pflege, Heimpflege, Altenheim, Wohnheim, Pflegeheim https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1046/show
Sachgebiet 3.3.6: Stationäre Leistungen
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

Frau

Knoke

Sachbearbeitung

007

05241 85-2323
e.knoke@kreis-guetersloh.de

Frau

Kowaltschuk

Sachgebietsleitung

017 (EG)

+49 5241 85-2319
v.kowaltschuk@kreis-guetersloh.de

Frau

Krieft

Sachbearbeitung

007(EG)

+49 5241 85-2310
j.krieft@kreis-guetersloh.de