Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege stellt eine Ergänzung zur häuslichen Pflege dar. In den Einrichtungen der Kurzzeitpflege können pflegebedürftige Menschen, die ansonsten zu Hause oder im Familienverbund mit Angehörigen wohnen, für einen bestimmten Zeitraum vorübergehend aufgenommen werden. Sie erhalten hier die notwendige Pflege und Betreuung "Rund-um-die-Uhr".
Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
Kontakt
Sachgebiet 3.3.6: Stationäre LeistungenWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben K - R
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
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