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Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen

Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen stellen seit einigen Jahren eine Alternative zur "Rund-um-die-Uhr-Versorgung" in klassischen Alten- und Pflegeheimen dar.

Zwischen den beiden Versorgungsformen gibt es allerdings zwei wesentliche Unterschiede: Zum einen die Größe der Einrichtungen, zum anderen die unterschiedliche Kostenstruktur und Finanzierung.

Hausgemeinschaften umfassen in der Regel bis zu zwei Pflegewohngruppen, in denen je Wohngruppe ca. acht bis zehn Personen gemeinsam in einer großen Wohnung oder in einem Haus zusammen leben. Die häuslich-familiäre Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft bzw. Pflegewohngruppe soll insbesondere Demenzkranken und/oder psychisch Kranken eine höhere Lebensqualität bieten. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, nach Möglichkeit mit eigenem Bad. Das Herzstück der Wohngruppen bildet ein überwiegend sehr großzügiger Gemeinschaftsbereich mit Küche, Wohn- und Esszimmer. Dort spielt sich das Alltagsleben in der Wohngruppe ab - es wird gemeinsam gekocht, gegessen, geklönt und vieles mehr.

Das charakteristische an Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen ist, dass in ihnen Hauswirtschaft mit der pflegerischen und psychosozialen Betreuung Hand in Hand gehen. Keines der Aufgabenfelder hat ein grundsätzliches Übergewicht, sie bedingen und ergänzen einander. Die Betreuung wird durch einen ambulanten Pflegedienst, der rund um die Uhr vor Ort ist, sichergestellt. Der Pflegedienst ist verantwortlich für die Pflege, die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden begleitet, und mit ihnen wird gemeinsam der Alltag gestaltet.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Voraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.2: Pflege
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Frau Belitz:

Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen, Pflege ambulant, Tagespflege: Zuständig für laufende Leistungen mit Anfangsbuchstaben A – H

Frau Bluschke:

Pflege ambulant, Tagespflege, Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen: Zuständig für laufende Leistungen mit Anfangsbuchstaben I – Z

Frau Maiwald:

Pflege ambulant/Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen/Tagespflege: Neuanträge mit Anfangsbuchstaben A - J Erreichbarkeit Mo, Mi, Do jeweils vormittags

Frau Murtaj:

Pflege ambulant/Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen/Tagespflege: Neuanträge mit Anfangsbuchstaben K - Z

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Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen

Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen stellen seit einigen Jahren eine Alternative zur "Rund-um-die-Uhr-Versorgung" in klassischen Alten- und Pflegeheimen dar.

Zwischen den beiden Versorgungsformen gibt es allerdings zwei wesentliche Unterschiede: Zum einen die Größe der Einrichtungen, zum anderen die unterschiedliche Kostenstruktur und Finanzierung.

Hausgemeinschaften umfassen in der Regel bis zu zwei Pflegewohngruppen, in denen je Wohngruppe ca. acht bis zehn Personen gemeinsam in einer großen Wohnung oder in einem Haus zusammen leben. Die häuslich-familiäre Atmosphäre in einer Hausgemeinschaft bzw. Pflegewohngruppe soll insbesondere Demenzkranken und/oder psychisch Kranken eine höhere Lebensqualität bieten. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, nach Möglichkeit mit eigenem Bad. Das Herzstück der Wohngruppen bildet ein überwiegend sehr großzügiger Gemeinschaftsbereich mit Küche, Wohn- und Esszimmer. Dort spielt sich das Alltagsleben in der Wohngruppe ab - es wird gemeinsam gekocht, gegessen, geklönt und vieles mehr.

Das charakteristische an Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen ist, dass in ihnen Hauswirtschaft mit der pflegerischen und psychosozialen Betreuung Hand in Hand gehen. Keines der Aufgabenfelder hat ein grundsätzliches Übergewicht, sie bedingen und ergänzen einander. Die Betreuung wird durch einen ambulanten Pflegedienst, der rund um die Uhr vor Ort ist, sichergestellt. Der Pflegedienst ist verantwortlich für die Pflege, die soziale Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden begleitet, und mit ihnen wird gemeinsam der Alltag gestaltet.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Voraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem das Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

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Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

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