Pflege stationär
Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einer Betreuungseinrichtung notwendig werden.
Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.
Kontakt
Sachgebiet 3.3.6: Stationäre LeistungenWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben G - K
Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben Q - Z
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben K - R
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben A, L - P
Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben B - F
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