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Pflege stationär

Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einer Betreuungseinrichtung notwendig werden.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.6: Stationäre Leistungen
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Frau Eggelnpöhler:

Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben G - K

Frau Griesedieck:

Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben Q - Z

Frau Knoke:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben K - R

Frau Kowaltschuk:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben A - J
Kurzzeitpflege: Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben A - J

Frau Krieft:

Pflege stationär: Zuständig für Neuanträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z
Kurzzeitpflege: 
Zuständig für Anträge mit den Anfangsbuchstaben S - Z

Frau Krietemeier:

Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben A, L - P

Herr Nienaber:

Pflege stationär: Zuständig für Laufende Leistungen mit den Anfangsbuchstaben B - F

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Pflege stationär

Wer pflegebedürftig ist, möchte gerne so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben. Trotzdem gibt es immer wieder Situationen, in denen häusliche Pflege nicht mehr ausreicht. Hier kann eine dauerhafte vollstationäre Pflege in einer Betreuungseinrichtung notwendig werden.

Wenn die Leistungen der Pflegekasse, das Pflegewohngeld und das Einkommen und Vermögen des Bewohners (und ggf. das Einkommen und Vermögen des Ehegatten) nicht ausreichen, um den Pflegeplatz voll zu bezahlen, können ergänzend Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe beantragt werden.

Bitte informieren Sie sich zu den Vorraussetzungen bei der Pflegeberatungsstelle Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege bietet außerdem Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de.

Heimpflege, Altenheim, Wohnheim, Pflegeheim, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Pflegekosten https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1049/show
Sachgebiet 3.3.6: Stationäre Leistungen
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

Frau

Eggelnpöhler

Sachbearbeitung

009 (EG)

+49 5241 85-2362
b.eggelnpoehler@kreis-guetersloh.de

Frau

Griesedieck

Sachbearbeitung

008

+49 5241 85-2345
h.griesedieck@kreis-guetersloh.de

Frau

Knoke

Sachbearbeitung

007

05241 85-2323
e.knoke@kreis-guetersloh.de

Frau

Kowaltschuk

Sachgebietsleitung

017 (EG)

+49 5241 85-2319
v.kowaltschuk@kreis-guetersloh.de

Frau

Krieft

Sachbearbeitung

007(EG)

+49 5241 85-2310
j.krieft@kreis-guetersloh.de

Frau

Krietemeier

Sachbearbeitung

009 (EG)

+49 5241 85-2375
n.krietemeier@kreis-guetersloh.de

Herr

Nienaber

Sachbearbeitung

008

+49 5241 85-2324
f.nienaber@kreis-guetersloh.de