Hilfe zum Lebensunterhalt
Wer seinen Lebensunterhalt nicht durch Arbeit, Einkommen oder Vermögen sicherstellen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Wenn Sie diese Leistung beantragen möchten oder weitere Beratung wünschen, wenden Sie sich an das Sozialamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben
- Kinder und Jugendliche außerhalb des Elternhauses,
- Personen im erwerbsfähigen Alter, die vorübergehend nicht erwerbstätig sein können, zum Beispiel weil sie
- längerfristig erkrankt sind,
- vorübergehend erwerbsgemindert sind und eine sogenannte Zeitrente beziehen oder
- in einer Einrichtung betreut werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird meist vorübergehend bewilligt.
Kontakt
Sachgebiet 3.3.1: Existenzsichernde HilfenWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de
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