Investitionskostenförderung Tages- und Kurzzeitpflege
Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.
Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.
Weiterführende Informationen
Pflegeportal Kreis Gütersloh www.pflege-gt.de.
Kontakt
Sachgebiet 3.3.2: PflegeWasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen, Pflege ambulant, Tagespflege: Zuständig für laufende Leistungen mit Anfangsbuchstaben A – H
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.