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Investitionskostenförderung Tages- und Kurzzeitpflege

Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.

Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.

Weiterführende Informationen

Pflegeportal Kreis Gütersloh www.pflege-gt.de.

Kontakt

Sachgebiet 3.3.2: Pflege
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Frau Belitz:

Pflege in Hausgemeinschaften und Pflegewohngruppen, Pflege ambulant, Tagespflege: Zuständig für laufende Leistungen mit Anfangsbuchstaben A – H

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Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Investitionskostenförderung Tages- und Kurzzeitpflege

Zugelassenen Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflegeeinrichtungen können beim Kreis Gütersloh als örtlichem Träger der Sozialhilfe einen Aufwendungszuschuss nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen beantragen.

Näheres über die Voraussetzungen für die Zuschussgewährung, das Antragsverfahren und die entsprechenden Formulare finden Sie unter Downloads/Links dieser Seite.

Pflegeportal Kreis Gütersloh www.pflege-gt.de.

Kurzzeitpflegeeinrichtung, Tagespflegeeinrichtung, Nachtpflegeeinrichtung, bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1067/show
Sachgebiet 3.3.2: Pflege
Wasserstraße 14 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon +49 5241 85-0
Fax +49 5241 85-2343

Frau

Belitz

Sachbearbeitung

010 (EG)

+49 5241 85-2361
u.belitz@kreis-guetersloh.de