Online-Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter
Ein Fahrzeug soll nach Außerbetriebsetzung wieder auf dieselbe Person zugelassen werden. Dazu ist ein Antrag auf Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.
Die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf denselben Halter ohne Wechsel des Zulassungsbezirks ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Wiederzulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.
Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).
Die Online-Wiederzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2015 zugelassen und aktuell abgemeldet.
- Das Kennzeichen wurde bei der Abmeldung reserviert.
- Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
- Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät benötigt bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App.
Die Wiederzulassung des Fahrzeugs wird von der Zulassungsbehörde schriftlich bestätigt. Erst danach gilt das Fahrzeug als zugelassen.
Anschließend werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen und die Stempelplaketten per Post zugeschickt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Reservierte/s Kennzeichenschild/er
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
- Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
Rechtsgrundlagen
§ 15k Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebühren
16,90 €
EC
Weiterführende Informationen
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Ansprechpartner
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