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Kennzeichen erneuern

Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder unkenntlich oder beschädigt sind oder ein anderes Kennzeichenformat gewünscht wird, ist bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh Ersatz zu beantragen.

Unterlagen

  1. Fahrzeugschein
  2. Kennzeichenschilder
  3. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z.B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

Gebühren

3,80 € bis 5,50 €

Zusätzlich: Kosten für die neuen Kennzeichenschilder

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Kennzeichen erneuern

Wenn ein oder beide Kennzeichenschilder unkenntlich oder beschädigt sind oder ein anderes Kennzeichenformat gewünscht wird, ist bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh Ersatz zu beantragen.

  1. Fahrzeugschein
  2. Kennzeichenschilder
  3. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z.B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)

3,80 € bis 5,50 €

Zusätzlich: Kosten für die neuen Kennzeichenschilder

Schild defekt, Schild kaputt, Kennzeichen zu groß, Kennzeichengröße, Kennzeichen beschädigt, Kennzeichen unleserlich, Kennzeichen nicht lesbar, Kennzeichen kaputt, Kennzeichen defekt, neues Kennzeichen, Kennzeichen ersetzen https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1105/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de