BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Nachweise im Baugenehmigungsverfahren

In Abhängigkeit von dem Bauantragsverfahren sind verschiedene Nachweise, Bescheinigungen und Gutachten bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Spätestens bei Baubeginn sind – soweit notwendig - bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

  1. Bescheinigungen und Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz, die von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft sein müssen,
  2. Bescheinigung und Nachweis über die Standsicherheit, der von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft sein muss, und
  3. die Bescheinigung einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht; dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten.

Ein Brandschutzkonzept ist für Wohngebäude geringer Höhe nicht erforderlich.
Bei "großen" Sonderbauten muss das Brandschutzkonzept innerhalb des Bauantragsverfahrens vorliegen, da dies dann Bestandteil der Bauvorlagen ist, die geprüft werden.

Die Nachweise für den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Standsicherheit müssen für

  1. Wohngebäude geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
  2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
  3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²

nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft werden.

In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

  • Geruchsgutachten
  • Lärmgutachten (Schallgutachten)
  • Lichtimmissionsgutachten
  • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

Weiterführende Informationen

Nachweise (Kreis Gütersloh)

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Ansprechpartner

Frau Brockbals:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)

Herr Albers:

Bauantrag - einfaches Verfahren: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)

Herr Gerber:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Herzebrock-Clarholz  

Herr Breimann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Halle/ Westf. (ohne Künsebeck)

Herr Düpmann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Borgholzhausen

Herr Horstkotte:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)

Frau Schürjohann:

Denkmalschutz im gesamten Kreisgebiet; Bauanträge in Halle-Künsebeck, bis zum 01.04.2022 auch zuständig für Werther

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Downloads

Kein Download hinterlegt
Nachweise im Baugenehmigungsverfahren

In Abhängigkeit von dem Bauantragsverfahren sind verschiedene Nachweise, Bescheinigungen und Gutachten bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Spätestens bei Baubeginn sind – soweit notwendig - bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen:

  1. Bescheinigungen und Nachweise über den Schallschutz und den Wärmeschutz, die von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft sein müssen,
  2. Bescheinigung und Nachweis über die Standsicherheit, der von einer oder einem staatlich anerkannten Sachverständigen geprüft sein muss, und
  3. die Bescheinigung einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht; dies gilt nicht für Wohngebäude geringer Höhe und Sonderbauten.

Ein Brandschutzkonzept ist für Wohngebäude geringer Höhe nicht erforderlich.
Bei "großen" Sonderbauten muss das Brandschutzkonzept innerhalb des Bauantragsverfahrens vorliegen, da dies dann Bestandteil der Bauvorlagen ist, die geprüft werden.

Die Nachweise für den Wärmeschutz, den Schallschutz und die Standsicherheit müssen für

  1. Wohngebäude geringer Höhe mit bis zu zwei Wohnungen einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen,
  2. freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude, auch mit Wohnteil, bis zu zwei Geschossen über der Geländeoberfläche, ausgenommen solche mit Anlagen für Jauche und Flüssigmist und
  3. eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis 200 m²

nicht von staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt oder geprüft werden.

In Abhängigkeit von der beantragten Nutzung können folgende Gutachten erforderlich sein:

  • Geruchsgutachten
  • Lärmgutachten (Schallgutachten)
  • Lichtimmissionsgutachten
  • Schattenwurfgutachten (für Windkraftanlagen)

Nachweise (Kreis Gütersloh)

Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis im Hochbau, Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutznachweis, Statik, Geruchsgutachten, Lärmgutachten, Schallgutachten, Lichtimmissionsgutachten, Schattenwurfgutachten https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1109/show
Sachgebiet 4.2.1: Untere Bauaufsicht Team Nord/Obere Denkmalbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de
Sachgebiet 4.2.2: Untere Bauaufsicht Team Süd
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de