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Hebammen: Veranstalten von Fortbildungen

(Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf die Bezeichnung "Entbindungspfleger" verzichtet.)

Fortbildungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenberufsverbänden sind nach der Hebammenberufsordnung grundsätzlich empfehlenswerte Veranstaltungen. Ob andere Veranstaltungen in diesem Sinne geeignet sind, prüft auf Antrag das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Erstveranstaltung stattfindet. Weitere Veranstaltungen derselben Fortbildung müssen regelmäßig nicht mehr erneut geprüft werden.

Unterlagen

Die Fortbildungsnachweise müssen die nachfolgenden Angaben beinhalten:

- Name, Vorname und Anschrift des Teilnehmers
- Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer
- Name der/des Referenten
- Zielgruppe
- Veranstaltungsort, Datum, Stundenzahl
- Thema der Fortbildung, Ziele, Inhalte
- Lehr-/Lernmethoden

Gebühren

Für die Prüfung der Eignung von Fortbildungsveranstaltungen ist nach Tarifstelle 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gebühr in Höhe von 25 - 100 € festzusetzen.

Kontakt

Sachgebiet 6.2.5: Verwaltung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Hebammen: Veranstalten von Fortbildungen

(Der Einfachheit halber wird im Folgenden auf die Bezeichnung "Entbindungspfleger" verzichtet.)

Fortbildungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenberufsverbänden sind nach der Hebammenberufsordnung grundsätzlich empfehlenswerte Veranstaltungen. Ob andere Veranstaltungen in diesem Sinne geeignet sind, prüft auf Antrag das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Erstveranstaltung stattfindet. Weitere Veranstaltungen derselben Fortbildung müssen regelmäßig nicht mehr erneut geprüft werden.

Die Fortbildungsnachweise müssen die nachfolgenden Angaben beinhalten:

- Name, Vorname und Anschrift des Teilnehmers
- Veranstalter, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer
- Name der/des Referenten
- Zielgruppe
- Veranstaltungsort, Datum, Stundenzahl
- Thema der Fortbildung, Ziele, Inhalte
- Lehr-/Lernmethoden

Für die Prüfung der Eignung von Fortbildungsveranstaltungen ist nach Tarifstelle 10.3.7 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gebühr in Höhe von 25 - 100 € festzusetzen.

Hebammen, Entbindungspfleger, Fortbildungsveranstaltungen, Fortbildungspflicht, Fortbildungen, Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO NRW) Hebammenberufsordnung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1123/show
Sachgebiet 6.2.5: Verwaltung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon 05241 85-0
Fax 05241 85-4000

Frau

Schwichtenhövel

Sachbearbeitung

05241 85-1647

Frau

Strothmann

Sachbearbeitung

05241 85-1579