Anhänger-Verzeichnis
Fahrzeugscheine sind grundsätzlich mitzuführen.
Für Fahrzeugkombinationen gibt es jedoch die Möglichkeit, anstelle der Fahrzeugscheine ein Verzeichnis sämtlicher auf den Fahrzeughalter zugelassenen Anhänger (Anhänger-Verzeichnis) mitzuführen.
Die Anhänger-Verzeichnisse werden nach Bedarf des Antragstellers (z. B. entsprechend der Anzahl der Zugmaschinen) bei der Zulassungsstelle formlos schriftlich beantragt.
Der Antrag kann per Post oder E-Mail oder Fax gestellt werden.
Die Anhänger-Verzeichnisse werden entweder direkt übergeben oder nach Absprache zugesandt.
Änderungen bzw. Aktualisierungen zu dem Anhänger-Verzeichnis (z. B. Abmeldung von Anhängern, Neuzugänge) sind der Zulassungsstelle zeitnah mitzuteilen. Die Ausstellung eines neuen Anhänger-Verzeichnisses wird dann in Abstimmung mit der Zulassungsstelle veranlasst.
Unterlagen
Antrag mit:
- Aufstellung der Kennzeichen der Anhänger
- Anzahl der gewünschten Anhänger-Verzeichnisse
Gebühren
Erstausstellung:
- Anzahl der Anhänger x 2,60 €
- Zusätzlich: Anzahl der zusätzlichen Anhänger-Verzeichnisse x 1 €
Änderungen:
- Je Anhänger-Neuzugang 2,60 €
- Je Anhänger-Abmeldung 2,60 €
- Zusätzlich: 1,30 € je Ausfertigung
Zahlungsart
Bar, EC
Rechtsgrundlagen
§ 11 Fahrzeugzulassungsverordnung
Ansprechpartner
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