Bauantrag Sonderbauten
Grundsätzlich gilt, dass alle Baumaßnahmen (Errichtung, Änderung Nutzungsänderung) einer Baugenehmigung bedürfen.
Hierbei unterscheiden sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Prüfumfang und Bauvorlagen das einfache Genehmigungsverfahren als Regelverfahren und die Genehmigung von großen Sonderbauten.
Für die Errichtung und Änderung von Sonderbauten ist immer ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Der Bauantrag muss von einem Architekten oder Bauingenieur eingereicht werden, der eine Bauvorlageberechtigung besitzt. Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotential.
Zu Sonderbauten gehören unter anderem:
- Hochhäuser,
- große Verkaufsstätten (über 700 qm Verkaufsfläche),
- Messe- und Ausstellungsbauten,
- große Büro- und Verwaltungsgebäude (über 3.000 qm Geschossfläche),
- Kirchen und Versammlungsstätten mit Räumen für mehr als 200 Personen,
- große Garagen (über 1.000 qm Nutzfläche).
Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre und verschafft dem Bauherrn einerseits Rechtssicherheit und dient aus Sicht des Gemeininteresses der Gefahrenabwehr und der Sicherung städtebaulicher Ordnungsprinzipien.
Bauen Online
Mit dem virtuellen Bauamt ITEBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel Ihren Bauantrag online zu stellen und die Baugenehmigung online zu erhalten.
Voraussetzungen, mit der internetbasierten Bauplattform zu arbeiten, sind ein Internetanschluss und eine Signaturkarte (inkl. Kartenleser und Software).
Bauvoranfrage / Vorbescheid
Möchten Sie vor Einreichen des Bauantrages rechtsverbindlich und zu geringen Kosten geklärt haben, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, so können Sie eine Bauvoranfrage stellen. Eine Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem dann, wenn vor Erwerb eines Baugrundstücks geklärt werden soll, ob das Grundstück auch wirklich den Vorstellungen entsprechend bebaut werden darf.
Die Genehmigung einer Bauvoranfrage gilt, unabhängig von einer zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, 3 Jahre. Die erteilte Bebauungsgenehmigung dient als rechtliche Absicherung im späteren Baugenehmigungsverfahren – die Ablehnung erspart größere Kosten.
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | ||||
---|---|---|---|---|---|
Marie-Luise Hänseroth: | Bauen Online, Harsewinkel (Gemarkung Greffen) | ||||
Jörg Düpmann: | Borgholzhausen | ||||
Dagmar Schürjohann: | Halle (Westf.) | ||||
Andreas Gerber: |
| ||||
Christiane Brockbals: | Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld) | ||||
Michael Breimann: | Herzebrock-Clarholz | ||||
Rüdiger Albers: | Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh) | ||||
Rüdiger Haase: | Steinhagen | ||||
Hans-Werner Horstkotte: | Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst) | ||||
Joachim Stolle: | Werther (Westf.) | ||||
Unterlagen
- Bauantragsformular,
- aktuelle Flurkarte (im Maßstab 1: 500, nicht älter als 6 Monate)
- Amtliche Basiskarte (im Maßstab 1:5000),
- Lageplan (im Maßstab 1: 500),
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100)
- Baubeschreibung,
- Bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- Stellplatzberechnung und Stellplatznachweis
- Nachweise der Standsicherheit einschl. des statisch-konstruktiven Brandschutzes
- Brandschutzkonzept
- ggf. Schallschutzgutachten, Geruchsgutachten, Lichtgutachten
- Berechnung des Brutto-Rauminhaltes
- Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
- Erhebungsbogen für die Baustatistik
Weiterführende Informationen
Bauen Online
statistischer Erhebungsbogen
Informationen zu Baugenehmigungsverfahren
Informationen zum Brandschutzkonzept
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Zuständige Einrichtungen:
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