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Arzneimittel – Staatliche Antibiotikadatenbank

Antibiotika gelten als wichtige Waffe gegen Infektionskrankheiten. Die zunehmende Zahl an Resistenzen bedeuten eine Gefahr für den Menschen.

Die seit dem 01.April dieses Jahres in Kraft tretende 16. AMG-Novelle hat eine Minderung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung zum Ziel und dadurch eine Besserung der Resistenzsituation bei den Antibiotika.

Ab dem 01.07.2014 müssen Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner und Puten) die Nutzungsart, Bestandszahlen und Bestandsveränderungen sowie im Bestand eingesetzte Antibiotikamengen halbjährlich melden.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Bis 01.07.2014:

  • Meldung der Stammdaten, Nutzungsart und Anfangstierbestand

Ab dem 01.07.2014 bis 31.12.2014 (spätestens bis 14.01.2015)

  • Meldung von Bestandsveränderungen der Tierzahl und angewendeten Antibiotikamengen

 

Wo wird gemeldet?

In die HIT-Datenbank sollen die Meldungen eingegeben werden. Entweder der Tierhalter gibt direkt in die HIT-Datenbank ein oder beauftragt einen Dritten mit diesen Meldungen. Dabei ist diese Beauftragung Dritter in HIT einzustellen. Neben den elektronischen Meldungen stehen mitteilungspflichtigen Tierhalter auch die schriftlichen Meldungen an das LANUV offen. Deren Dienste können kostenpflichtig sein.

 

Adresse des LANUV:

  • LANUV-NRW, Fachbereich 87, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Arzneimittel – Staatliche Antibiotikadatenbank

Antibiotika gelten als wichtige Waffe gegen Infektionskrankheiten. Die zunehmende Zahl an Resistenzen bedeuten eine Gefahr für den Menschen.

Die seit dem 01.April dieses Jahres in Kraft tretende 16. AMG-Novelle hat eine Minderung des Antibiotikaverbrauchs in der Nutztierhaltung zum Ziel und dadurch eine Besserung der Resistenzsituation bei den Antibiotika.

Ab dem 01.07.2014 müssen Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner und Puten) die Nutzungsart, Bestandszahlen und Bestandsveränderungen sowie im Bestand eingesetzte Antibiotikamengen halbjährlich melden.

 

Welche Fristen sind zu beachten?

Bis 01.07.2014:

  • Meldung der Stammdaten, Nutzungsart und Anfangstierbestand

Ab dem 01.07.2014 bis 31.12.2014 (spätestens bis 14.01.2015)

  • Meldung von Bestandsveränderungen der Tierzahl und angewendeten Antibiotikamengen

 

Wo wird gemeldet?

In die HIT-Datenbank sollen die Meldungen eingegeben werden. Entweder der Tierhalter gibt direkt in die HIT-Datenbank ein oder beauftragt einen Dritten mit diesen Meldungen. Dabei ist diese Beauftragung Dritter in HIT einzustellen. Neben den elektronischen Meldungen stehen mitteilungspflichtigen Tierhalter auch die schriftlichen Meldungen an das LANUV offen. Deren Dienste können kostenpflichtig sein.

 

Adresse des LANUV:

  • LANUV-NRW, Fachbereich 87, Leibnizstr. 10, 45659 Recklinghausen
Antibiotika, Medikamente, Arznei https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1161/show
Sachgebiet 2.3.1: Tiergesundheit
Goethestraße 12 33330 Gütersloh
Fax +49 5241 85-1335

Herr

Haack

Sachbearbeitung

001

+49 5241 85-1339
i.haack@kreis-guetersloh.de

Frau

Klöpzig

Sachbearbeitung

006

+49 5241 85-1304
d.kloepzig@kreis-guetersloh.de