BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Anzeige Abbruch/ Beseitigung von baulichen Anlagen

Der Abbruch von baulichen Anlagen ist zum großen Teil baugenehmigungsfrei möglich ( https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/). 

Die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie von angebauten Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist der Abteilung Bauen Wohnen Immissionen anzuzeigen.

Liegen alle Unterlagen für die Anzeige vollständig vor, erhält der Antragsteller eine entsprechende Eingangsbestätigung und darf frühestens 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mit den Abbrucharbeiten beginnen.

Die Abteilung Bauen Wohnen Immissionen informiert die Abfallbehörde, die Naturschutzbehörde, die Wasserbehörde, den Immissionsschutz und die zuständige Gemeinde über den zulässigen Abbruch.

Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der für Abbruchvorhaben zu beachtenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Abfallrechtes, des Wasserrechtes, des Artenschutz- und Naturschutzrechtes, des Denkmalrechtes oder des Immissionsschutzes.

Zuständige Mitarbeitende:

 

Abfallrecht:                  Untere Abfallbehörde Frau Maaskerstingjost (Tel. 05241/85-2748)

Artenschutzrecht           Untere Naturschutzbehörde Herr Bierbaum (Tel. 05241/85- 2712)

Denkmalschutz             Untere Denkmalbehörde der Gemeinde

Immissionsschutz         Abteilung 4.2. Herr Roetmann, Herr Prior (Tel. 05241/85-1957 oder 1953)

Wasserrecht                 Untere Wasserbehörde  (E-Mail an untere.wasserbehoerde@gt-net.de)

Unterlagen

  • Formular „Anzeige Beseitigung von baulichen Anlagen“ § 62 Abs. 3 BauO NRW
  • Flurkartenauszug
  • Erhebungsbogen für Baustatistik (Bauabgang)
  • bei nicht freistehenden Gebäuden: Erklärung eines qualifizierten Tragwerksplaners/einer Tragwerksplanerin über die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes und über seine/ ihre Beauftragung mit der Überwachung des Abbruchvorganges

Gebühren

50 Euro

Fristen

Abbruchbeginn frühestens 4 Wochen nach schriftlicher  Eingangsbestätigung der  Baugenehmigungsbehörde

Ansprechpartner

Herr Albers:

Bauantrag - einfaches Verfahren: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)

Herr Gerber:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Herzebrock-Clarholz  

Herr Horstkotte:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)

Frau Brockbals:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)

Herr Breimann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Halle/ Westf. (ohne Künsebeck)

Herr Düpmann:

Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Borgholzhausen

Frau Schürjohann:

Denkmalschutz im gesamten Kreisgebiet; Bauanträge in Halle-Künsebeck, bis zum 01.04.2022 auch zuständig für Werther

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Link zu externem Verfahren

Statistischer Erhebungsbogen für "Abgang"

Downloads

Kein Download hinterlegt
Anzeige Abbruch/ Beseitigung von baulichen Anlagen

Der Abbruch von baulichen Anlagen ist zum großen Teil baugenehmigungsfrei möglich ( https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/). 

Die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie von angebauten Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist der Abteilung Bauen Wohnen Immissionen anzuzeigen.

Liegen alle Unterlagen für die Anzeige vollständig vor, erhält der Antragsteller eine entsprechende Eingangsbestätigung und darf frühestens 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mit den Abbrucharbeiten beginnen.

Die Abteilung Bauen Wohnen Immissionen informiert die Abfallbehörde, die Naturschutzbehörde, die Wasserbehörde, den Immissionsschutz und die zuständige Gemeinde über den zulässigen Abbruch.

Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der für Abbruchvorhaben zu beachtenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Abfallrechtes, des Wasserrechtes, des Artenschutz- und Naturschutzrechtes, des Denkmalrechtes oder des Immissionsschutzes.

Zuständige Mitarbeitende:

 

Abfallrecht:                  Untere Abfallbehörde Frau Maaskerstingjost (Tel. 05241/85-2748)

Artenschutzrecht           Untere Naturschutzbehörde Herr Bierbaum (Tel. 05241/85- 2712)

Denkmalschutz             Untere Denkmalbehörde der Gemeinde

Immissionsschutz         Abteilung 4.2. Herr Roetmann, Herr Prior (Tel. 05241/85-1957 oder 1953)

Wasserrecht                 Untere Wasserbehörde  (E-Mail an untere.wasserbehoerde@gt-net.de)

  • Formular „Anzeige Beseitigung von baulichen Anlagen“ § 62 Abs. 3 BauO NRW
  • Flurkartenauszug
  • Erhebungsbogen für Baustatistik (Bauabgang)
  • bei nicht freistehenden Gebäuden: Erklärung eines qualifizierten Tragwerksplaners/einer Tragwerksplanerin über die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes und über seine/ ihre Beauftragung mit der Überwachung des Abbruchvorganges

Anzeige auf Beseitigung Anlagen § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/boden-abfall/

https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/bauen-online/

Ansprechpartner der übrigen Fachabteilungen: https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/

 

50 Euro

Gebäude abreißen, Gebäudeabriss, Abbrucharbeiten Genehmigung, Abbruchgenehmigung, Rückbau, Bauschuttaufbereitung, Abfallentsorgung, Abbruchunternehmen https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1163/show
Sachgebiet 4.2.2: Untere Bauaufsicht Team Süd
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de

Frau

Flügge

Sachgebietsleitung

0510

+49 5241 85-1933
u.fluegge@kreis-guetersloh.de
Sachgebiet 4.2.1: Untere Bauaufsicht Team Nord/Obere Denkmalbehörde
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Apel

Sachgebietsleitung

0516

+49 5241 85-1913
s.apel@kreis-guetersloh.de

Herr

Albers

Sachbearbeitung

0515

+49 5241 85-1931
r.albers@kreis-guetersloh.de

Herr

Gerber

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1935
a.gerber@kreis-guetersloh.de

Herr

Horstkotte

Sachbearbeitung

0518

+49 5241 85-1937
h.horstkotte@kreis-guetersloh.de

Frau

Brockbals

Sachbearbeitung

0517

+49 5241 85-1934
c.brockbals@kreis-guetersloh.de

Herr

Breimann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1929
m.breimann@kreis-guetersloh.de

Herr

Düpmann

Sachbearbeitung

0506

+49 5241 85-1915
j.duepmann@kreis-guetersloh.de

Frau

Schürjohann

Sachbearbeitung

0507

+49 5241 85-1936
d.schuerjohann@kreis-guetersloh.de

Frau

Flügge

Sachgebietsleitung

0510

+49 5241 85-1933
u.fluegge@kreis-guetersloh.de