Anzeige Abbruch/ Beseitigung von baulichen Anlagen
Der Abbruch von baulichen Anlagen ist zum großen Teil baugenehmigungsfrei möglich ( https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/).
Die Beseitigung von Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie von angebauten Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist der Abteilung Bauen Wohnen Immissionen anzuzeigen.
Liegen alle Unterlagen für die Anzeige vollständig vor, erhält der Antragsteller eine entsprechende Eingangsbestätigung und darf frühestens 4 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mit den Abbrucharbeiten beginnen.
Die Abteilung Bauen Wohnen Immissionen informiert die Abfallbehörde, die Naturschutzbehörde, die Wasserbehörde, den Immissionsschutz und die zuständige Gemeinde über den zulässigen Abbruch.
Die Baugenehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der für Abbruchvorhaben zu beachtenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Abfallrechtes, des Wasserrechtes, des Artenschutz- und Naturschutzrechtes, des Denkmalrechtes oder des Immissionsschutzes.
Zuständige Mitarbeitende:
Abfallrecht: Untere Abfallbehörde Frau Maaskerstingjost (Tel. 05241/85-2748)
Artenschutzrecht Untere Naturschutzbehörde Herr Bierbaum (Tel. 05241/85- 2712)
Denkmalschutz Untere Denkmalbehörde der Gemeinde
Immissionsschutz Abteilung 4.2. Herr Roetmann, Herr Prior (Tel. 05241/85-1957 oder 1953)
Wasserrecht Untere Wasserbehörde (E-Mail an untere.wasserbehoerde@gt-net.de)
Unterlagen
- Formular „Anzeige Beseitigung von baulichen Anlagen“ § 62 Abs. 3 BauO NRW
- Flurkartenauszug
- Erhebungsbogen für Baustatistik (Bauabgang)
- bei nicht freistehenden Gebäuden: Erklärung eines qualifizierten Tragwerksplaners/einer Tragwerksplanerin über die Standsicherheit des verbleibenden Gebäudes und über seine/ ihre Beauftragung mit der Überwachung des Abbruchvorganges
Gebühren
50 Euro
Fristen
Abbruchbeginn frühestens 4 Wochen nach schriftlicher Eingangsbestätigung der Baugenehmigungsbehörde
Weiterführende Informationen
Anzeige auf Beseitigung Anlagen § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/boden-abfall/
https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/bauen-online/
Ansprechpartner der übrigen Fachabteilungen: https://www.kreis-guetersloh.de/themen/bauen-wohnen-immissionen/aktuelles/abbrueche-zum-grossen-teil-baugenehmigungsfrei/
Kontakt
Zuständige Einrichtungen:
Ansprechpartner
Bauantrag - einfaches Verfahren: Zuständig für Langenberg, Versmold (Gemarkung Loxten, Peckeloh)
Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Herzebrock-Clarholz |
Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Versmold, (Gemarkung Versmold, Hesselteich, Oesterweg, Bockhorst)
Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Harsewinkel (Gemarkung Marienfeld)
Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Halle/ Westf. (ohne Künsebeck)
Bauantrag - einfaches Verfahren und Sonderbauten: Zuständig für Borgholzhausen
Denkmalschutz im gesamten Kreisgebiet; Bauanträge in Halle-Künsebeck, bis zum 01.04.2022 auch zuständig für Werther
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