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Geschwindigkeitsschild: 100 km/h-Plakette

Für bestimmte Fahrzeugarten:

  • Pkw mit Anhänger
  • mehrspurige Fahrzeuge mit maximal 3,5 t Gesamtmasse mit Anhänger
  • Kraftomnibus
  • Kraftomnibus-Anhänger-Kombination
  • Wohnmobile (3,5 bis 7,5 t Gesamtmasse)

gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 km/h erhöht werden. Zur Erkennbarkeit wird außen hinten am Fahrzeug eine Plakette mit der Aufschrift "100" angebracht.

Voraussetzungen für die Zuteilung einer "100"-Plakette sind:

Bei Neuzulassung:

  • Bestätigung vom Hersteller – z. B. Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC) –

oder

bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Feststellung von einer Prüfstelle (wie z.B. TÜV) in einem technischen Gutachten.

Dazu ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen.

Eine "100"-Plakette kann bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden.

Rechtsgrundlagen: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung

Unterlagen

  1. Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt) oder Betriebserlaubnis
  2. Fahrzeugschein
  3. Technisches Gutachten von einer Prüfstelle

Gebühren

12 € - 17,10 €

Zusätzlich: 4 € für "100"-Plakette (Zahlungsart bar oder EC)

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Geschwindigkeitsschild: 100 km/h-Plakette

Für bestimmte Fahrzeugarten:

  • Pkw mit Anhänger
  • mehrspurige Fahrzeuge mit maximal 3,5 t Gesamtmasse mit Anhänger
  • Kraftomnibus
  • Kraftomnibus-Anhänger-Kombination
  • Wohnmobile (3,5 bis 7,5 t Gesamtmasse)

gilt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h. Diese Höchstgeschwindigkeit kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 100 km/h erhöht werden. Zur Erkennbarkeit wird außen hinten am Fahrzeug eine Plakette mit der Aufschrift "100" angebracht.

Voraussetzungen für die Zuteilung einer "100"-Plakette sind:

Bei Neuzulassung:

  • Bestätigung vom Hersteller – z. B. Datenblatt, EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC) –

oder

bei Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges:

  • Feststellung von einer Prüfstelle (wie z.B. TÜV) in einem technischen Gutachten.

Dazu ist ein Besuch bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh erforderlich.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst beauftragen.

Eine "100"-Plakette kann bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh gekauft werden.

Rechtsgrundlagen: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung

  1. Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt) oder Betriebserlaubnis
  2. Fahrzeugschein
  3. Technisches Gutachten von einer Prüfstelle

TÜV-Nord zu 100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhängerkombinationen

12 € - 17,10 €

Zusätzlich: 4 € für "100"-Plakette (Zahlungsart bar oder EC)

Anhänger-Plakette, Wohnwagen, Wohnmobil, Bus, Kraftomnibus, Hunderterplakette, Geschwindigkeit, Höchstgeschwindigkeit 100 km/h, Aufkleber, Anmeldung, anmelden, Zulassung, zulassen https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1164/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de