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Kommunale Pflegeplanung

Nach § 7 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, eine sogenannte „Örtliche Planung“ für ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durchzuführen.

Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst

  • die Bestandsaufnahme der Angebote,
  • die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen
  • die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege finden Sie im Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de

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Sachgebiet 3.3.2: Pflege
Wasserstraße 14,
33378 Rheda-Wiedenbrück
E-Mail: abt33@kreis-guetersloh.de

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Kommunale Pflegeplanung

Nach § 7 Abs. 1 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) ist es Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen, eine sogenannte „Örtliche Planung“ für ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige durchzuführen.

Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst

  • die Bestandsaufnahme der Angebote,
  • die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen
  • die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Weitere Informationen zu diesem und vielen anderen Themen rund um die Pflege finden Sie im Pflegeportal des Kreises Gütersloh unter www.pflege-gt.de

Alten- und Pflegegesetz, APG NRW, Landespflegegesetz, Zukunft der Pflege, Pflegepläne, Pflegeangebote, Örtliche Planung, Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige, Pflegebedarfsanalyse, Planung Pflegeplätze https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/12681/show
Sachgebiet 3.3.2: Pflege
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