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Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Die Zulassung eines neuen Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Neuzulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Neuzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
  • Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.

Der Versand der Zulassungsunterlagen erfolgt postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

Unterlagen

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  2. Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
  3. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  5. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

 

Rechtsgrundlagen

§ 15j Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

47,40 €

Lastschrift

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Online-Neuzulassung eines Fahrzeugs

Für Fahrzeuge, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen und weder im Inland noch im Ausland zugelassen waren, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Die Zulassung eines neuen Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Neuzulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Neuzulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
  • Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.

Der Versand der Zulassungsunterlagen erfolgt postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

  1. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  2. Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
  3. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  4. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  5. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

 

Rechtsgrundlagen

§ 15j Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  1. Elektronische Versicherungsbestätigung
  2. Wunschkennzeichen
  3. Kfz-Steuer-Rechner
  4. Hinweise zu Online-Zulassungen und Abmeldungen

47,40 €

Lastschrift

Auto zulassen, Kfz zulassen, Wagen zulassen, Auto anmelden, Kfz anmelden, Wagen anmelden, auto online anmelden https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15850/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de