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Online-Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter

Ein Fahrzeug war bisher im Kreis Gütersloh zugelassen und soll jetzt auf einen neuen Halter zugelassen werden.

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden.
  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
  • Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.

Nach Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Halter erfolgt der Versand der Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

Unterlagen

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  3. Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
  4. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  5. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  6. Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
  7. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

 

Rechtsgrundlagen

§ 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

47,40 €

Lastschrift

Weiterführende Informationen

Hinweise zu Online-Zulassungen und Abmeldungen

Weitere Dienstleistungen zum Thema

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Online-Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter

Ein Fahrzeug war bisher im Kreis Gütersloh zugelassen und soll jetzt auf einen neuen Halter zugelassen werden.

Die Zulassung eines Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.

Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).

Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden.
  • Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
  • Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.

Nach Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Halter erfolgt der Versand der Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.

  1. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
  2. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
  3. Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
  4. Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
  5. Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
  6. Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
  7. Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer

 

Rechtsgrundlagen

§ 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Hinweise zu Online-Zulassungen und Abmeldungen

47,40 €

Lastschrift

Ummeldung, Halterwechsel innerhalb des Kreises Gütersloh, Antrag Zulassung, Zulassungsantrag, Vollmacht, Generalvollmacht, Anemdlung, anmelden, zulassen, Zulassung, Zulassung Gebrauchtwagen, Zulassung-PKW https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15851/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de