Online-Umschreibung eines abgemeldeten Fahrzeugs innerhalb des Kreises Gütersloh auf einen neuen Halter
Ein Fahrzeug war bisher im Kreis Gütersloh zugelassen und soll jetzt auf einen neuen Halter zugelassen werden.
Die Zulassung eines Fahrzeugs ist auch ohne einen Besuch der Zulassungsstelle über das Internet möglich. Die Online-Zulassung kann nur durch Privatpersonen und für Kennzeichen mit schwarzer Schrift vorgenommen werden.
Bei Interesse klicken Sie bitte hier (Anmeldung erforderlich).
Die Online-Zulassung erfordert neben den üblichen Unterlagen folgende Voraussetzungen:
- Das Fahrzeug ist nach dem 01.01.2018 zugelassen worden.
- Der Antragsteller hat einen neuen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion (zu beantragen bei den Städten und Gemeinden).
- Für die Antragstellung wird ein Ausweislesegerät bzw. eine auf dem Smartphone installierte Ausweis-App benötigt.
Nach Umschreibung des Fahrzeugs auf den neuen Halter erfolgt der Versand der Unterlagen postalisch. Die Nutzung des Fahrzeugs darf erst nach Erhalt der Zulassungsunterlagen erfolgen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode
- Reservierte/s Kennzeichenschild/er mit ID-Nummer
- Personalausweis/elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Identitätsfunktion
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
- Bericht über die HU/SP, ggf. HU/SP-Prüfziffer
- Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat für die Bezahlung der Kfz-Steuer
Rechtsgrundlagen
§ 15l Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebühren
47,40 €
Lastschrift
Weiterführende Informationen
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Ansprechpartner
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