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Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.

  1. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
  2. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung  einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

Unterlagen

  1. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
  2. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
  3. Nachweis über:
    Hersteller
    Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.)
  4. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
  5. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat

Gebühren

10,20 € Unbedenklichkeitsbescheinigung

14,10 € Betriebserlaubnis

Gebühren der Prüforganisation bzw. des Herstellers

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Link zu externem Verfahren

Online-Terminreservierung
Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)

Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.

  1. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
  2. Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.

Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung  einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.

  1. Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
  2. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate)
  3. Nachweis über:
    Hersteller
    Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.)
  4. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
  5. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat

10,20 € Unbedenklichkeitsbescheinigung

14,10 € Betriebserlaubnis

Gebühren der Prüforganisation bzw. des Herstellers

Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierter Krankenfahrstuhl, BE, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Sportanhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschine, elektrischer Rollstuhl, Genehmigung, Betriebsgenehmigung, Zustimmung, Legitimation, Befugnis, Einwilligung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/498/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de