Betriebserlaubnis (Verlust/Diebstahl)
Bei Verlust oder Diebstahl einer Betriebserlaubnis für Ihr Kleinkraftrad, Mofa, Moped, Leichtkraftrad, Anhänger für Arbeitsmaschinen, Anhänger für Sportzwecke, motorisierten Krankenfahrstuhl, Bootsanhänger, Pferdeanhänger ist ein Ersatzdokument erforderlich.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreises bereits gespeichert sind, kann ein Ersatzdokument sofort ausgestellt werden.
- Wenn die technischen Daten zu dem Fahrzeug nicht gespeichert sind, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist dann dem Hersteller vorzulegen, der eine Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen kann.
Wenn der Hersteller nicht mehr existiert oder das Fahrzeug im Eigenbau gefertigt wurde, ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung einer Prüforganisation vorzulegen. Die Prüforganisation erstellt ein technisches Gutachten. Mit dem Gutachten der Prüfungsorganisation kann die Zulassungsstelle die Ersatz-Betriebserlaubnis ausstellen.
Unterlagen
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Rechnung, Testament/Erbschein oder Erklärung zum Eigentum s. Downloads)
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Monate) - Nachweis über:
Hersteller
Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungs-Nr.) - Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige bei der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter bzw. demjenigen, der die Betriebserlaubnis verloren hat
Gebühren
10,20 € Unbedenklichkeitsbescheinigung
14,10 € Betriebserlaubnis
Gebühren der Prüforganisation bzw. des Herstellers
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Ansprechpartner
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