Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren (Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh)
Bei Adressänderung innerhalb des Kreises Gütersloh ist der Fahrzeugschein zu aktualisieren.
Die Adressänderung kann von einer beauftragten Person (ohne schriftliche Vollmacht) bei den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden und der Zulassungsstelle des Kreises erfolgen.
Befindet sich ein Adressaufkleber im Fahrzeugschein, kann die Adressänderung nur bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh vorgenommen werden.
Online-Dienstleistung: Es kann auch ohne Besuch bei einer Behörde eine Online-Anschriftenänderung bei Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh in den Fahrzeugpapieren über das Internet vorgenommen werden. Bei Interesse bitte nachfolgenden Link aufrufen:
ONLINE Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren (Umzug innerhalb des Kreises Gütersloh)
Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) - Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
Gebühren
12 €
Zahlungsart
Bar, EC
Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Ansprechpartner
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
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