BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Teilungsvermessung Flurstück

Bei einer Teilungsvermessung (Zerlegung) wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Niederschrift wird die neue Grenze festgestellt.

Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung Liegenschaftskarte etc.) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Die Teilungsvermessung ist beispielsweise Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und der grundbuchlichen Eigentumsübertragung.

Unter bestimmten Voraussetzungen (neue Grenze zwischen vorhandenen Grenzpunkten u.a.) ist es möglich, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu zerlegen (Sonderung).

Unterlagen

Schriftlicher Antrag des Eigentümers

In den meisten Fällen ist eine Teilungsgenehmigung durch das Bauamt der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. durch das Bauordnungsamt der Kreisverwaltung Gütersloh notwendig.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

Kontakt

Sachgebiet 4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: abt41@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Herr Groppe:

stellv. Abteilungsleiter/ stellv. Vorsitzender Gutachterausschuss

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Downloads

Kein Download hinterlegt
Teilungsvermessung Flurstück

Bei einer Teilungsvermessung (Zerlegung) wird ein bestehendes Flurstück durch örtliche Vermessung in zwei oder mehrere neue Flurstücke zerlegt. Durch die Festlegung der Lage der neuen Grenze, der Abmarkung mit Grenzzeichen und der Anerkennung durch die Beteiligten in einer Niederschrift wird die neue Grenze festgestellt.

Die Vermessungsergebnisse werden in das Liegenschaftskataster übernommen (neue Flurstücksnummern, Flächenberechnung, Berichtigung Liegenschaftskarte etc.) und dem Grundbuchamt mitgeteilt.

Die Teilungsvermessung ist beispielsweise Voraussetzung für den Verkauf eines Grundstücksteils und der grundbuchlichen Eigentumsübertragung.

Unter bestimmten Voraussetzungen (neue Grenze zwischen vorhandenen Grenzpunkten u.a.) ist es möglich, Flurstücke ohne örtliche Vermessung zu zerlegen (Sonderung).

Schriftlicher Antrag des Eigentümers

In den meisten Fällen ist eine Teilungsgenehmigung durch das Bauamt der jeweiligen Stadtverwaltung bzw. durch das Bauordnungsamt der Kreisverwaltung Gütersloh notwendig.

Die Gebühren richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW. Die Zahlung erfolgt nach Erhalt des Gebührenbescheides durch Überweisung.

Grundstücksteilungsvermessung, Zerlegung, Sonderung, Teilungsvermessung Grundstück, Abmarkung Grenzzeichen, Festlegung Lage neue Grenze, neue Grenzen festlegen, grundbuchliche Eigentumsübertragung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/519/show
Sachgebiet 4.1.3: Vermessung/Katastererneuerung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1772
Fax +49 5241 85-1792

Herr

Groppe

Sachgebietsleitung

2504 (2. OG)

+49 5241 85-1821
t.groppe@kreis-guetersloh.de