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Fahrerbescheinigung

Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.

Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.

Unterlagen

  1. EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
  2. Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  3. Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
  4. Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
  5. Pässe des Fahrpersonals
  6. Führerscheine des Fahrpersonals

Gebühren

120 €

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 881/92

Weiterführende Informationen

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

Kontakt

Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

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Fahrerbescheinigung

Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.

Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.

Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.

  1. EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
  2. Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  3. Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
  4. Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
  5. Pässe des Fahrpersonals
  6. Führerscheine des Fahrpersonals

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)

120 €

Zahlungsart

Überweisung

Rechtsgrundlagen

Verordnung (EWG) Nr. 881/92

EG-Lizenz, Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz, Fahrpersonal, Güterverkehr, gewerblicher Gütertransport, Lizenz, Fahrerlizenz, EU-Fahrerbescheinigung, Fahrer, Bescheinigung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/532/show
Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1200
Fax +49 5241 85-31200

Herr

Kunter

+49 5241 85-1265
s.kunter@kreis-guetersloh.de