Fahrerbescheinigung
Fahrer, die im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t Gesamtgewicht eingesetzt werden und Staatsangehörige eines Nicht-EU-Staates sind, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Die Fahrerbescheinigung ist maximal 5 Jahre gültig.
Durch diese Fahrerbescheinigung wird bestätigt, dass ein Güterkraftverkehrsunternehmen seine Fahrer rechtmäßig beschäftigt.
Einen Antrag auf Fahrerbescheinigung kann nur ein Unternehmen mit einer gültigen EG-Lizenz bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh stellen.
Unterlagen
- EG-Lizenz (Gemeinschaftslizenz) des Unternehmens
- Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Sozialversicherungsnachweis des Fahrpersonals
- Aufenthaltsgenehmigung des Fahrpersonals
- Pässe des Fahrpersonals
- Führerscheine des Fahrpersonals
Gebühren
120 €
Zahlungsart
Überweisung
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EWG) Nr. 881/92
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sachgebiet 2.2.4: VerkehrslenkungHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
Ansprechpartner
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.