Einzelgenehmigung: Fahrzeuge über 25 km/h
Für neue Fahrzeuge über 25 km/h der Fahrzeugklassen M, N und O, die
- keine Typgenehmigung haben oder
- abweichend von der bestehenden Typgenehmigung baulich verändert wurden,
ist eine Einzelgenehmigung erforderlich.
Ausnahmen:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger,
- vierrädrige Kraftfahrzeuge (z. B. Quad, Leichtkraftfahrzeug),
- Prototypen
Fragen zu der Erfordernis und den technischen Voraussetzungen für eine Einzelgenehmigung können neben den Zulassungsstellen auch die Prüfstellen beantworten.
Im Rahmen der Zulassung des Fahrzeugs wird auch die erforderliche Einzelgenehmigung geprüft.
Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.
Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.
Unterlagen
- Gutachten einer technischen Prüfstelle
- Genehmigungsbogen von einer technischen Prüfstelle
- Rechtsakte von einer technischen Prüfstelle
- Fahrzeugbrief – wenn vorhanden –
Für die anschließende Neuzulassung:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Minderjährige müssen im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
- Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung) über den Erwerb des Fahrzeuges – wenn noch kein Fahrzeugbrief vorhanden ist –
die Unterlage wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben - Nachweis des Herkunftslandes – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
- Bestätigung, dass es sich um eine Neuzulassung handelt – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
- a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
- Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
- Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
oder
b. Bei Einfuhr aus anderen Staaten:
- Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung - ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
Gebühren
39,50 € bis 58,60 € Einzelgenehmigung
Zusätzlich: Gebühren für Zulassung und Kosten für neue Kennzeichenschilder
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
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