Gewässerbaumaßnahmen
Die Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen in und an Gewässern bedarf einer behördlichen Genehmigung. Dazu gehören u.a.
- Brücken,
- Durchlässe,
- Gewässerkreuzungen mit Kabeln,
- Rohrleitungen und
- bauliche Anlagen.
Anlagen und Bauten müssen so errichtet, betrieben, unterhalten und stillgelegt werden, dass keine schädlichen Veränderungen des Gewässers zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht über die Maßen erschwert wird. hierbei Neben Bächen, Flüssen und Seen gilt dies auch für nicht ständig wasserführende Gräben und größere Teiche.
Zuständige Mitarbeiter/-innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | |||
Meike Aulich | Anlagen in und an Gewässern Überschwemmungsgebiete | 05241 85-2632 | |||
Oliver Juhnke | Gewässerbaumaßnahmen | 05241 85 2625 | |||
Janina Pohlmann | Gewässerbaumaßnahmen | 05241 85 2627 | |||
Stefan Sibilski | Sachgebietsleiter | 05241 85 2631 | |||
Doris Wellerdick | Planfeststellungen und -genehmigungen für Gewässerbaumaßnahmen | 05241 85 2624 |
Unterlagen
- Antrag
- Erläuterung mit Angaben zu der Notwendigkeit des Vorhabens und mit Angaben zu der technischen Ausführung etc.
- Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000
- Lageplan mit Einzeichnung des Vorhabens
- Querschnitt durch das Gewässer und das Vorhaben (evtl. mit Höhenangaben)
- Angaben zu den Baukosten
- evtl. weitere Unterlagen nach Abstimmungen mit dem Ansprechpartner