Fahrzeugdiebstahl
Bei Diebstahl eines Fahrzeuges ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich.
Danach kann eine Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Finanzamt und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.
Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters -
Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Fahrzeugschein
- Eine Ausfertigung der Anzeige der deutschen Polizei
Gebühren
7,80 €
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
Ansprechpartner
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.