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Fahrzeugdiebstahl

Bei Diebstahl eines Fahrzeuges ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich.

Danach kann eine Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Finanzamt und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.

Unterlagen

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
    entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten

  3. Fahrzeugschein
  4. Eine Ausfertigung der Anzeige der deutschen Polizei

Gebühren

7,80 €

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Online-Terminreservierung
Fahrzeugdiebstahl

Bei Diebstahl eines Fahrzeuges ist eine Anzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle erforderlich.

Danach kann eine Abmeldung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Finanzamt und Versicherung werden automatisch über die Abmeldung informiert.

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
    entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten

  3. Fahrzeugschein
  4. Eine Ausfertigung der Anzeige der deutschen Polizei

7,80 €

Diebstahl Kfz, Diebstahl Auto, Fahrzeug gestohlen, Auto geklaut, Abmeldung, abmelden https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/592/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de