Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Wenn der Fahrzeugschein unkenntlich, beschädigt ist oder fehlt, ist vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle Ersatz zu beantragen.
Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.
Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.
Wenn der alte Fahrzeugschein wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 Fahrzeugzulassungsverordnung
Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
- Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt)
- Fahrzeugschein – falls vorhanden
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
- Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige oder das Aktenzeichen der Anzeige von der Polizei
- Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
Gebühren
12 Euro, Zahlungsart bar oder EC
Weiterführende Informationen
Online Anzeige erstatten über Verlust bzw. Diebstahl des Fahrzeugscheins
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.