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Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Wenn der Fahrzeugschein unkenntlich, beschädigt ist oder fehlt, ist vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle Ersatz zu beantragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Wenn der alte Fahrzeugschein wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 Fahrzeugzulassungsverordnung

Unterlagen

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
    entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
  4. Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt)
  5. Fahrzeugschein – falls vorhanden
  6. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
  7. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige oder das Aktenzeichen der Anzeige von der Polizei
  8. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter

Gebühren

12 Euro, Zahlungsart bar oder EC

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Ersatz für Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Wenn der Fahrzeugschein unkenntlich, beschädigt ist oder fehlt, ist vom Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle Ersatz zu beantragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei Diebstahl ist vorher eine Anzeige bei der Polizei erforderlich.

Wenn der alte Fahrzeugschein wieder gefunden wird, ist er bei der Zulassungsstelle abzugeben.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 6 Fahrzeugzulassungsverordnung

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder
    entsprechendes ausländisches Ausweisdokument des Fahrzeughalters
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich
  4. Fahrzeugbrief (wenn vor 2006 ausgestellt)
  5. Fahrzeugschein – falls vorhanden
  6. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht oder Kennzeichenschild)
  7. Bei Diebstahl: Eine Ausfertigung der Anzeige oder das Aktenzeichen der Anzeige von der Polizei
  8. Bei Verlust: Verlusterklärung vom Fahrzeughalter

Online Anzeige erstatten über Verlust bzw. Diebstahl des Fahrzeugscheins

12 Euro, Zahlungsart bar oder EC

Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I verloren, unbrauchbar, gestohlen, Fahrzeugschein-Verlust, ZB I-Verlust, Diebstahl, ZB I geklaut, Anmeldung, anmelden, zulassen https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/596/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de