Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen (Dienstleistung für Bürger von nicht EU-Ländern)
Familienangehörige von Deutschen können in der Regel eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht.
Voraussetzungen:
- Familienangehöriger eines Deutschen (Ehegatte, minderjähriges lediges Kind, Elternteil eines minderjährigen ledigen Kindes zur Ausübung der Personensorge)
- seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- mindestens dreijährige familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen
- es liegt kein Ausweisungsgrund vor
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (entspricht dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Sicherung des Lebensunterhaltes für die gesamte Familie
Die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen wird als Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Scheckkartenformat ausgestellt.
Antragstellung:
Ausländer, die bereits eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzen, können eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Hierbei ist es wichtig, dass der Verlängerungsantrag rechtzeitig – das heißt ca. acht Wochen vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels – bei der Ausländerbehörde eingeht. Zur Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels senden Sie bitte das oben unter "Formulare/ Downloads/ Links" hinterlegte "Antragsformular elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)" ausgefüllt und unterschrieben mit den unter "Details" genannten Unterlagen an die Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie, dass zwischen Beantragung und der Aushändigung des Aufenthaltstitels regelmäßig ca. acht Wochen vergehen. Ein Grund für die mehrwöchige Bearbeitungszeit ist die Produktionsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels bei der Bundesdruckerei, die von der Ausländerbehörde nicht beeinflusst werden kann.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie uns gerne anrufen. Wir empfehlen Ihnen, hierzu die publikumsschwächeren Nachmittage von Montag bis Mittwoch zu nutzen. Ihren Ansprechpartner finden Sie oben unter "Kontakt".
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Staatsangehörige der EU-Staaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel. Hierzu genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis des Heimatstaates. Staatsangehörige der EU-Staaten dürfen in Deutschland jede Erwerbstätigkeit ausüben. Der Verlust des Aufenthaltsrechts kann durch die Ausländerbehörde nur aus bestimmten Gründen festgestellt werden (z.B. unangemessener Sozialleistungsbezug, Begehung schwerer Straftaten).
Name | Zuständigkeit | Telefon | ||
---|---|---|---|---|
Monika Eblenkamp | Buchstaben A-C | 05241 85 2203 | ||
Andrea Köckerling | Buchstaben A-C | 05241 85 2200 | ||
Thomas Lemke | Buchstaben A-C | 05241 85 2202 | ||
Stefanie Rollié | Buchstaben A-C | 05241 85 2201 | ||
Svenja Becker | Buchstaben D-L | 05241 85 2243 | ||
Matthias Beermann | Buchstaben D-L | 05241 85 2213 | ||
Manuela Büser | Buchstaben D-L | 05241 85 2212 | ||
Christiane Ewerszumrode | Buchstaben D-L | 05241 85 2214 | ||
Petra Mersmann | Buchstaben D-L | 05241 85 2234 | ||
Ingo Bethge | Buchstaben M-Z | 05241 85 2211 | ||
Kordula Buschery | Buchstaben M-Z | 05241 85 2235 | ||
Linda Harhoff | Buchstaben M-Z | 05241 85 2241 | ||
Johannes Schöning | Buchstaben M-Z | 05241 85 2210 |
Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Mietvertrag / Nachweis über Wohneigentum
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhalts
- Bei Arbeitnehmern: Gehalts- bzw. Verdienstbescheinigungen der letzten drei Monate
- Bei Selbständigen: Betriebswirtschaftliche Abrechnung der letzten 6 Monate
- Arbeitsvertrag
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Heirats- oder Geburtsurkunde, welche die familiäre Bindung zu einem deutschen Staatsangehörigen nachweist
Weiterführende Informationen
1. Infos zum Elektronischen Aufenthaltstitel
2. Infos zu Integrationskursen
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Sachgebiet 2.1.2: AusländerbehördeHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de
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