Kfz-Steuer
Bei jeder Zulassung von Fahrzeugen ist vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen ein Sepalastschriftmandat zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) zu erteilen. Das Sepalastschriftmandat wird von der Zulassungsstelle an die Finanzbehörde (Zoll) weiter geleitet.
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist nur dann möglich, wenn
- das Sepalastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer zugunsten der Finanzbehörde (Zoll) erteilt wird und
- keine Rückstände zu Kfz-Steuern bestehen und
- keine Gebührenrückstände beim Kreis Gütersloh bestehen
Das Sepalastschriftmandat muss mit dem Antrag auf Zulassung erteilt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Kfz-Steuer möglich, z.B. für eine Schwerbehinderung oder land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Die Befreiung ist bei der Zulassung des Fahrzeuges zu beantragen.
Für bestimmte Fahrzeugarten (z.B. land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) mit Steuerbefreiung können grüne Kennzeichen zugeteilt werden.
Die Höhe der Kfz-Steuer ist direkt bei der Finanzbehörde (Zoll) zu erfragen.
Bei späterer Änderung der Bankverbindung oder Voraussetzungen für Steuerbefreiung ist die Finanzbehörde (Zoll) direkt vom Fahrzeughalter bzw. Steuerpflichtigen zu informieren.
Unterlagen
- Zulassungsantrag mit Sepa-Lastschriftmandat
- ggf. Schwerbehindertenausweis (Beiblatt bei Eintrag „G“ oder „GL“)
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Mitwirkung der Zulassungsbehörden bei der Verwaltung der Kfz-Steuer
Weiterführende Informationen
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