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Kfz-Versicherungswechsel

Wenn für ein Fahrzeug eine neue Versicherung (Haftpflicht) abgeschlossen wird, muss dieses der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.

Die neue Versicherungsgesellschaft muss die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Zulassungsbehörde übermitteln.

Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

 

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Versicherungen

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Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Wenn für ein Fahrzeug eine neue Versicherung (Haftpflicht) abgeschlossen wird, muss dieses der Zulassungsstelle mitgeteilt werden.

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Versicherungen

Versicherungsbestätigung zur Übermittlung, eVB-Nummer, Kfz-Versicherung, Versicherungswechsel bei einem Fahrzeug, Versichererwechsel, Haftpflichtversicherung Auto, Kündigung, Wechsel Versicherung, Versicherungsschutz Kfz, Versicherungsnachweis https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/814/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de