Rotes Oldtimerkennzeichen
Fahrzeuge, deren Datum der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, können unter bestimmten Voraussetzungen
- ein historisches Kennzeichen oder
- ein rotes Oldtimerkennzeichen (07er)
erhalten. Das rote Oldtimerkennzeichen ist für die jeweiligen Fahrzeuge für folgende Fahrten zulässig:
- Probe- und Überführungsfahrten oder
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder
- Fahrten zum zwecke der Wartung oder
- Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
Eine Voraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ist ein technisches Gutachten nach § 23 StVZO – (H-Gutachten bzw. Oldtimergutachten)
Insbesondere bei Oldtimersammlungen ist das rote Oldtimerkennzeichen empfehlenswert. Das Kennzeichen darf zwischen mehreren Fahrzeugen der Sammlung gewechselt werden. Mit dem roten Oldtimerkennzeichen darf allerdings jeweils nur ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Rote Oldtimerkennzeichen sind schriftlich formlos oder mit beigefügtem Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu beantragen.
Die befristete Zuteilung der Oldtimerkennzeichen erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen und Unterlagen sowie einem persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller (Vorlage der Fahrzeugdokumente und Belehrung).
Die Zuteilung erfolgt bei
- Erstzuteilung 2 Jahre,
- Verlängerung 4 Jahre.
Die Kennzeichen-Abmessungen werden entsprechend der Fahrzeugart bei der Zulassung festgelegt.
Der Kennzeicheninhaber ist für die Überwachung der Gültigkeit des Kennzeichens, der rechtzeitigen Abmeldung und der Rückgabe der Kennzeichenschilder zuständig.
Unterlagen
- Antrag
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Antragstellers
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code) für rote Oldtimerkennzeichen (beginnend mit 07)
- Führungszeugnis - beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen, Belegart "O" – nicht älter als 6 Monate –
- Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis – soweit vorhanden –
- Fahrzeugschein – soweit vorhanden –
- Kennzeichenschilder – soweit vorhanden –
- Technisches Gutachten nach § 23 StVZO
- Nachweis über eine Hauptuntersuchung – nur wenn das Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung älter als 3 Jahre ist –
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (z. B. Fahrzeugbrief, Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen) über den Erwerb des Fahrzeuges – wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben –
Gebühren
180 € Erstzuteilung
50 € Verlängerung
Zusätzlich: Kosten für Kennzeichenschilder und Fahrtennachweisbuch
Zahlungsart
Bar, EC
Rechtsgrundlagen
§ 17 Fahrzeugzulassungsverordnung
Weiterführende Informationen
TÜV
DEKRA
Elektronische Versicherungsbestätigung - Versicherungen
Kennzeichenarten
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
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