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Internationaler Fahrzeugschein

Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins in andere Sprachen.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird bei Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich zum nationalen deutschen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein benötigt.

Genauere Informationen können z. B. bei Reiseveranstaltern, Automobilclubs, Konsulaten nachgefragt werden.

Dazu ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Unterlagen

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  4. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  5. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  6. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben –
  7. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Fahrzeugzulassungsverordnung

Gebühren

10,50 €

Bar, EC

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Link zu externem Verfahren

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Internationaler Fahrzeugschein

Ein internationaler Fahrzeugschein ist die Übersetzung des nationalen Fahrzeugscheins in andere Sprachen.

Der internationale Fahrzeugschein wird zusätzlich zum vorhandenen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) erstellt und hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Der internationale Fahrzeugschein darf nur außerhalb Deutschlands verwendet werden.

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern, wird bei Fahrten mit zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich zum nationalen deutschen Fahrzeugschein ein internationaler Fahrzeugschein benötigt.

Genauere Informationen können z. B. bei Reiseveranstaltern, Automobilclubs, Konsulaten nachgefragt werden.

Dazu ist ein Antrag bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

  1. Personalausweis oder
    Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
  2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
  3. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
  4. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  5. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
  6. Prüfbuch – soweit für das Fahrzeug vorgeschrieben –
  7. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige: Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen.


Rechtsgrundlagen

§ 18 Fahrzeugzulassungsverordnung

10,50 €

Bar, EC

Zulassungsbescheinigung Teil I, internationale Zulassung, europäischer Fahrzeugschein, internationale Bescheinigung, Übersetzung Fahrzeugschein, Ausland, Antrag Zulassung, Zulassungsantrag, Vollmacht, Generalvollmacht, Anmeldung, anmelden, zulassen https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/833/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de