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Zulassung neues Importfahrzeug

Für neue Fahrzeuge aus dem Ausland, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

Unterlagen

    1. Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
    2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
    3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
    5. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
    6. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
    7. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
    8. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
    9. Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung) über den Erwerb des Fahrzeuges – wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben –
    10. Ausländische Fahrzeugdokumente soweit vorhanden
    11. Ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
    12. Nachweis des Herkunftslandes – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
    13. Bestätigung, dass es sich um eine Neuzulassung handelt – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
    14. a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
    15. Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
    16. Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
    oder b.

Bei Einfuhr aus anderen Staaten:

  1. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  2. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung oder Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Gebühren

30,20 € bis 69,70 €

Zusätzlich: Kosten für Kennzeichenschilder und ggf. 5 € Feinstaubplakette

Voraussetzungen

Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.

Zulassung neues Importfahrzeug

Für neue Fahrzeuge aus dem Ausland, die erstmals am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen sollen, ist ein Antrag auf Neuzulassung bei der Zulassungsstelle des Kreises Gütersloh zu stellen.

Der Fahrzeughalter kann eine andere Person bzw. einen Zulassungsdienst mit der Zulassung des Fahrzeuges schriftlich beauftragen.

Fahrzeughalter kann eine Privatperson, eine juristische Person oder eine Gesellschaft, also auch eine Firma, Behörde oder ein Verein sein.

Bei der Zulassung kann gleichzeitig eine neue Feinstaubplakette gekauft werden.

Bereits vorher kann gerne ein Wunschkennzeichen reserviert werden.

    1. Personalausweis oder
      Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr)
    2. Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
    3. Sepalastschriftmandat für die Kfz-Steuer
    4. Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt. In diesem Fall sind Ausweis des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten erforderlich.
    5. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
    6. Bei der Zulassung von Fahrzeugen auf Minderjährige:
    7. Einverständniserklärungen beider Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise. Ist eine Person allein erziehungsberechtigt, ist hierüber ein entsprechender Nachweis vorzulegen
    8. Die/der Minderjährige muss im Besitz der Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, das zugelassen werden soll (Bei Schwerbehinderungen gibt es davon Ausnahmen).
    9. Original des Kaufvertrages oder der Rechnung oder vergleichbarer Unterlagen (z.B. verbindliche Bestellung) über den Erwerb des Fahrzeuges – wird nach Vorlage bei der Zulassungsstelle zurück gegeben –
    10. Ausländische Fahrzeugdokumente soweit vorhanden
    11. Ggf. ist eine Identifizierung und Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle erforderlich
    12. Nachweis des Herkunftslandes – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
    13. Bestätigung, dass es sich um eine Neuzulassung handelt – z.B. Kaufvertrag, Rechnung oder Bestätigung des Ex- oder Importeurs –
    14. a. Bei Einfuhr aus EU/EWR-Staaten:
    15. Original der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity - COC)
    16. Nachweis über die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer
    oder b.

Bei Einfuhr aus anderen Staaten:

  1. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung
  2. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung oder Einzelgenehmigung nach § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung

Elektronische Versicherungsbestätigung – Versicherungen
Wunschkennzeichen
TÜV
DEKRA
Kfz-Steuer-Rechner

30,20 € bis 69,70 €

Zusätzlich: Kosten für Kennzeichenschilder und ggf. 5 € Feinstaubplakette

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Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de