Namensänderung in den Fahrzeugpapieren
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief zu aktualisieren.
Unterlagen
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Jahr) oder Familienstammbuch - Bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung (ggfls. Gewerbeummeldung bei Verlegung des Betriebssitzes) sowie Personalausweis (oder Kopie) der Unterschriftsberechtigten
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (z. B. Fahrzeugschein oder Prüfbericht)
Rechtsgrundlagen
§ 13 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung
Gebühren
12 € bis 15,80 €
Bar oder EC-Karte
Voraussetzungen
Für diese Dienstleistung kann vorher online ein Termin reserviert werden.
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Ansprechpartner
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