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Parkausweise für besondere Berufsgruppen

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.

  1. Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  2. Handwerksbetriebe (Siehe Dokument: Parkausweise: Antragsberechtigte Betriebe)

Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold oder für das Land NRW erteilt werden.

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Die Genehmigung ist schriftlich formlos über die Emailadresse Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

Ausnahme:

Sollte der Firmensitz in den Städten Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl sein, ist der Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

Eine Genehmigung für Arbeitseinsätze in einer Fußgängerzone ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

Unterlagen

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben nach der Handwerksordnung
  3. Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  4. Kopie der Zulassung als sozialer Dienst bei ambulanten sozialen Diensten
  5. Kennzeichen der Fahrzeuge
  6. Fotos der Werkstatt- oder Servicefahrzeuge mit beidseitiger, seitlicher Firmenbeschriftung (Größe mind. DIN A4) sowie dem Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges

Gültigkeit maximal 1 Jahr

Gebühren

Kreis Gütersloh                       80,00 Euro

Regierungsbezirk Detmold     120,00 Euro

Land NRW                              240,00 Euro

Kontakt

Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

Ansprechpartner

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Parkausweise für besondere Berufsgruppen

Parkerleichterungen und Ausnahmen vom Parkverbot können für Fahrzeuge bestimmter Berufsgruppen ermöglicht werden, z.B.

  1. Soziale Dienste (wie Alten- und Pflegedienste)
  2. Handwerksbetriebe (Siehe Dokument: Parkausweise: Antragsberechtigte Betriebe)

Die entsprechenden Parkausweise können befristet für das Kreisgebiet, für den Regierungsbezirk Detmold oder für das Land NRW erteilt werden.

Während des Arbeitseinsatzes ist das Parken an folgenden Stellen erlaubt:

  • im eingeschränkten Haltverbot und in Haltverbotszonen (Zeichen 286 /290.1 StVO)
  • auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen

Die Genehmigung ist schriftlich formlos über die Emailadresse Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu beantragen.

Ausnahme:

Sollte der Firmensitz in den Städten Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl sein, ist der Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

Eine Genehmigung für Arbeitseinsätze in einer Fußgängerzone ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu beantragen.

Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kopie der Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben nach der Handwerksordnung
  3. Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
  4. Kopie der Zulassung als sozialer Dienst bei ambulanten sozialen Diensten
  5. Kennzeichen der Fahrzeuge
  6. Fotos der Werkstatt- oder Servicefahrzeuge mit beidseitiger, seitlicher Firmenbeschriftung (Größe mind. DIN A4) sowie dem Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges

Gültigkeit maximal 1 Jahr

Stadt Gütersloh
Stadt Rheda-Wiedenbrück
Stadt Rietberg
Stadt Schloß Holte-Stukenbrock
Stadt Verl
Industrie- und Handelskammer
Handwerkskammer
Handwerkerausweis OWL

Kreis Gütersloh                       80,00 Euro

Regierungsbezirk Detmold     120,00 Euro

Land NRW                              240,00 Euro

Parken, Parkberechtigung, Soziale Dienste, Handwerker, Ausnahmegenehmigung zum Parken, Parkerleichterung, OWL-Parkausweis, Ausnahmegenehmigung, Pflegedienst, Ausweis, Parkkarte, Karte, Sozialer Dienst, Handwerkerparkausweis https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/857/show
Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1200
Fax +49 5241 85-31200

Frau

Altmeppen

Sachbearbeitung

2708

+49 5241 85-1269
s.altmeppen@kreis-guetersloh.de