Stapler-Ausnahmegenehmigung
Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.
Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.
Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.
Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.
Unterlagen
- Antrag
- Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
- Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
- Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen
Rechtsgrundlagen
§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung
§ 29 Straßenverkehrsordnung
§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung
Gebühren
Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)
Überweisung
Ansprechpartner
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