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Stapler-Ausnahmegenehmigung

Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

 

Unterlagen

  1. Antrag
  2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
  3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
  4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

 

Rechtsgrundlagen

§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

§ 29 Straßenverkehrsordnung

§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung

Gebühren

Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)

Überweisung

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

Ansprechpartner

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Stapler-Ausnahmegenehmigung

Für kurzzeitige Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr für nicht zulassungsfähige Sonder-Fahrzeuge (z.B. Stapler) können Firmen Ausnahmegenehmigungen bei der Zulassungsstelle beantragen.

Die Fahrten können nur für vorher festgelegte Fahrtstrecken im Bereich des Firmenstandortes beantragt werden.

Der Antrag kann per Post oder E-mail oder Fax gestellt werden.

Eine Ausnahmegenehmigung wird in der Regel als Dauergenehmigung befristet für 6 Jahre erteilt.

 

  1. Antrag
  2. Gutachten einer Prüforganisation nach § 70 StVZO für die einzusetzenden Fahrzeuge
  3. Lageplan (z. B. Skizze, Stadtplan) zu Firmengelände und Fahrtstrecke
  4. Der Antragsteller gewährleistet die erforderlichen Versicherungen

 

Rechtsgrundlagen

§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung

§ 29 Straßenverkehrsordnung

§ 47 Fahrzeugzulassungsverordnung

Gebühr Ausnahmegenehmigung: je nach Einzelfall, i.d.R. 300,00 € (Ausnahmegenehmigung für 12 Jahre)

Überweisung

Gabelstapler, Querstapler, Sonder-Kfz, Genehmigung, Erlaubnis https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/872/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Frau

Birkenhake

Sachgebietsleitung

0701 (EG)

+49 5241 85-1200
k.birkenhake@kreis-guetersloh.de