Sonntagsfahrverbot für LKW (Ausnahmegenehmigung)
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5t und Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht) dürfen an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen in der Zeit von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Details sind auch im Merkblatt zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot der IHK dargestellt.
In der Hauptreisezeit im Sommer vom 01.07. bis 31.08. besteht im übrigen für die gleichen Fahrzeuge an Samstagen in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr ein Fahrverbot auf vielen Autobahnen.
Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von z. B.:
- frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
- frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
- frischen Fischen und frischen Fischerzeugnissen
- leicht verderblichem Obst und Gemüse
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Es sind Einzel- oder Dauergenehmigungen möglich.
Die Genehmigung kann bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wo der Wohn- oder Standort des Antragstellers liegt.
Ein Antrag im Kreis Gütersloh ist schriftlich formlos oder mit beigefügtem Formular bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zu stellen.
Ausnahme:
Bei Wohnsitz oder Standort in Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist der Antrag bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu stellen.
Ein persönlicher Besuch für die Antragstellung ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann per Post, per E-mail (Parkausweise_Schwerbehinderte@kreis-guetersloh.de) oder per Fax gestellt werden.
Unterlagen
Antrag mit
- vollständigen Personalien
- Kennzeichen von Zugfahrzeug und ggf. Anhänger
- Abfahrts- und Zielort
- Angaben zur Ladung
- Dringlichkeitsbestätigung des Empfängers des Transports
- für Dauergenehmigung Dringlichkeitsbescheinigung der Industrie- und Handelskammer
- Zeitraum
Rechtsgrundlagen
§§ 30, 46 Straßenverkehrsordnung
Gebühren
30 € Einzelgenehmigung
100 € bis 250 € Dauergenehmigung/en
Überweisung
Weiterführende Informationen
Kontakt
Sachgebiet 2.2.4: VerkehrslenkungHerzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de
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