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Verkehrsregelung und -beschilderung

Für Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen (z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei) ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

Ausnahme:
Für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

Anfragen bzw. Anregungen können gerne persönlich, telefonisch oder formlos per Post, E-mail oder Fax mitgeteilt werden.

 

Kontakt

Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh
E-Mail: verkehrssicherung@kreis-guetersloh.de

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Für Verkehrsregelungen und Verkehrszeichen (z.B. Ampeln, Geschwindigkeit, Überholverbot, Anlieger frei) ist die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Gütersloh zuständig.

Ausnahme:
Für Gütersloh, Rheda-Wiedenbrück, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock oder Verl ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.

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Verkehrsschilder, Verkehrszeichen, Schilder, Ampeln, Verkehrsbeschilderung, Verkehrsregeln https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/898/show
Sachgebiet 2.2.4: Verkehrslenkung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon +49 5241 85-1200
Fax +49 5241 85-31200

Herr

Riepe

Sachgebietsleitung

2712 (2.OG)

+49 5241 85-1200
b.riepe@kreis-guetersloh.de