BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Verkauf eines Fahrzeugs

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Verkauf oder die Veräußerung eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle schriftlich formlos oder mit der Veräußerungsanzeige mitzuteilen. Die muss enthalten:

  1. Vollständige Adresse und Unterschrift des Verkäufers / Veräußerers
  2. Kennzeichen des Fahrzeuges
  3. Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  4. Bestätigung des Erwerbers, dass er Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten hat
  5. Datum des Verkaufs oder der Übergabe

Für den Verkauf von Fahrzeugen (insbesondere bei zugelassenen Fahrzeugen) sollte ein Kaufvertrag mit den erforderlichen Daten des Verkäufers und Käufers abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kann Grundlage für die Veräußerungsanzeige sein.

Die Veräußerungsanzeige kann per Post oder E-mail oder Fax übersandt werden.

Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

Das ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet oder umgemeldet wurde.

Der Erwerber eines Fahrzeuges ist verpflichtet, unverzüglich die Abmeldung des Fahrzeuges oder die Umschreibung auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle zu veranlassen.

 

Kontakt

Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.

Verkauf eines Fahrzeugs

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Verkauf oder die Veräußerung eines Fahrzeuges der Zulassungsstelle schriftlich formlos oder mit der Veräußerungsanzeige mitzuteilen. Die muss enthalten:

  1. Vollständige Adresse und Unterschrift des Verkäufers / Veräußerers
  2. Kennzeichen des Fahrzeuges
  3. Name, Vorname und vollständige Anschrift des Erwerbers
  4. Bestätigung des Erwerbers, dass er Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein erhalten hat
  5. Datum des Verkaufs oder der Übergabe

Für den Verkauf von Fahrzeugen (insbesondere bei zugelassenen Fahrzeugen) sollte ein Kaufvertrag mit den erforderlichen Daten des Verkäufers und Käufers abgeschlossen werden. Dieser Vertrag kann Grundlage für die Veräußerungsanzeige sein.

Die Veräußerungsanzeige kann per Post oder E-mail oder Fax übersandt werden.

Ein persönlicher Besuch bei der Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.

Das ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug bereits abgemeldet oder umgemeldet wurde.

Der Erwerber eines Fahrzeuges ist verpflichtet, unverzüglich die Abmeldung des Fahrzeuges oder die Umschreibung auf seinen Namen bei der Zulassungsstelle zu veranlassen.

 

Fahrzeugerwerb, Kfz Verkauf, Auto verkaufen, Veräußerungsanzeige, Gebrauchtwagenkauf, Auto kaufen, Kfz kaufen, Fahrzeugverkauf, Kauf Pkw, Neuwagenkauf, Abmeldung, abmelden https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/910/show
Sachgebiet 2.2.1: Zulassungen
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh

Servicerufnummer

Abteilung Straßenverkehr

+49 5241 85-1200
abt22@kreis-guetersloh.de