Nichtakademische Heilberufe
Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.
Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.
Bei persönlicher Vorsprache melden Sie sich bitte telefonisch an.
Unterlagen
- Formlose Anmeldung oder das ausgefüllte Antragsformular
- Personalausweis
- Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Ansprechpartner
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an.