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Nichtakademische Heilberufe

Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.

Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.

Bei persönlicher Vorsprache melden Sie sich bitte telefonisch an.

Unterlagen

  1. Formlose Anmeldung oder das ausgefüllte Antragsformular
  2. Personalausweis
  3. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung

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Sachgebiet 6.2.5: Verwaltung
Herzebrocker Straße 140,
33334 Gütersloh

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Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.

Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.

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  3. Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
Nichtärztliche Heilberufe, Heilberufe, Berufe im Gesundheitswesen, Heilpraktiker, Physiotherapie, Physiotherapeut, Gesundheitsberufe, Gesundheitsfachberufe, Ergotherapeut, Logopäde, Podologe https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/936/show
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Paravicini

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