Apothekenbetriebserlaubnis
Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz.
Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben.
Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden – zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.
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Downloads
Merkblatt Betriebserlaubnis für eine Apotheke
Antrag Erteilung Betriebserlaubnis einer Apotheke (Anlage 1)
Betriebserlaubnis für eine Apotheke Anlage 2
Betriebserlaubnis für eine Apotheke Anlage 3
Merkblatt Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken
Antrag Erteilung Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken (Anlage 1)
Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 2
Betriebserlaubnis für mehrere Apotheken Anlage 3