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Apothekenbetriebserlaubnis

Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz.

Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben.

Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden – zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.

Apothekenbetriebserlaubnis

Die Apothekenaufsicht und die Arzneimittelüberwachung dienen insbesondere der Qualitätssicherung und dem Verbraucherschutz.

Für die Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken müssen eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein, die sich aus den hinterlegten Merkblättern ergeben.

Zur Aufgabe der Apothekenaufsicht gehört es auch, alle weiteren Anträge von Apotheken zu prüfen, die im Rahmen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gestellt werden – zum Beispiel zum Versand, zum Großhandel oder zur Versorgung von Krankenhäusern oder Betreuungseinrichtungen mit Arzneimitteln.

Apothekenaufsicht, Überwachung Arzneimittelverkehr, Überwachung Betäubungsmittelverkehrs, Versorgungsverträge, Versandhandel, Arzneimittelüberwachung https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/972/show
Sachgebiet 6.2.5: Verwaltung
Herzebrocker Straße 140 33334 Gütersloh
Telefon 05241 85-0
Fax 05241 85-4000

Frau

Schwichtenhövel

Sachbearbeitung

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Strothmann

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