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Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen stellen eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie, Hobbyhalter und in Einzelfällen nicht zuletzt für den Verbraucher dar. Daher sind Ziele der Tierseuchenbekämpfung die Verhinderung der Einschleppung oder Weiterverbreitung bestimmter Tierseuchen (zum Beispiel Geflügelpest oder Schweinepest) in Tierbestände, aber auch der Schutz vor auf Menschen übertragbaren Tierkrankheiten (zum Beispiel Tollwut oder Salmonellen) und der Schutz aller Beteiligten vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Seuchenfall.

Bei der Tierseuchenbekämpfung wird zwischen vorbeugenden Maßnahmen, die von Tierhaltern immer zu beachten sind, und Bekämpfungsmaßnahmen im akuten Seuchenfall unterschieden.

Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören z.B.:

- Pflicht zur Meldung und Registrierung von Beständen mit Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Kameliden (auch für Kleinst- und Hobbybestände!)

- Bestimmte Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten

- Vorgaben zu Biosicherheitsmaßnahmen vor allem bei Geflügel und Schwein

- Vorschriften zur Früherkennung bestimmter Seuchen bei Schwein und Geflügel

- Erfordernis von Gesundheitsbescheinigungen für grenzüberschreitende Tiertransporte.

 

Ein Seuchenausbruch kann je nach Art der Krankheit unterschiedliche Maßnahmen für den betroffenen Bestand und ggf. für die Region nach sich ziehen. Die Maßnahmen können über Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren und Gebietssperren bis hin zu Tötungsmaßnahmen für einzelne Tiere oder ganze Bestände reichen.

 

Aktuelle Tierseuchensituation im Kreis Gütersloh

Bei Fragen zu Sperrzonen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen stellen eine ständige Bedrohung für die tierhaltende Landwirtschaft, die fleischverarbeitende Industrie, Hobbyhalter und in Einzelfällen nicht zuletzt für den Verbraucher dar. Daher sind Ziele der Tierseuchenbekämpfung die Verhinderung der Einschleppung oder Weiterverbreitung bestimmter Tierseuchen (zum Beispiel Geflügelpest oder Schweinepest) in Tierbestände, aber auch der Schutz vor auf Menschen übertragbaren Tierkrankheiten (zum Beispiel Tollwut oder Salmonellen) und der Schutz aller Beteiligten vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden im Seuchenfall.

Bei der Tierseuchenbekämpfung wird zwischen vorbeugenden Maßnahmen, die von Tierhaltern immer zu beachten sind, und Bekämpfungsmaßnahmen im akuten Seuchenfall unterschieden.

Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehören z.B.:

- Pflicht zur Meldung und Registrierung von Beständen mit Rindern, Schweinen, Equiden, Schafen, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Kameliden (auch für Kleinst- und Hobbybestände!)

- Bestimmte Kennzeichnungs- und Dokumentationspflichten

- Vorgaben zu Biosicherheitsmaßnahmen vor allem bei Geflügel und Schwein

- Vorschriften zur Früherkennung bestimmter Seuchen bei Schwein und Geflügel

- Erfordernis von Gesundheitsbescheinigungen für grenzüberschreitende Tiertransporte.

 

Ein Seuchenausbruch kann je nach Art der Krankheit unterschiedliche Maßnahmen für den betroffenen Bestand und ggf. für die Region nach sich ziehen. Die Maßnahmen können über Bestandssperren, Abgabeverbote von Tieren und Gebietssperren bis hin zu Tötungsmaßnahmen für einzelne Tiere oder ganze Bestände reichen.

 

Aktuelle Tierseuchensituation im Kreis Gütersloh

Bei Fragen zu Sperrzonen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner in der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung.

Friedrich- Loeffler- Institut

Tierseuchenkasse NRW

Tierseuchen, Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tollwut, Geflügelpest, Blauzungenkrankheit, BHV1, BVD, Leukose, Brucellose, BSE, Salmonellose, Paratuberkulose, Varroose, Zucht von Sittichen, Zucht von Papageien, Zoonosen, Anzeigepflicht https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/988/show
Sachgebiet 2.3.1: Tiergesundheit
Goethestraße 12 33330 Gütersloh
Fax +49 5241 85-1335

Herr

Haack

Sachbearbeitung

001

+49 5241 85-1339
i.haack@kreis-guetersloh.de

Frau

Klöpzig

Sachbearbeitung

006

+49 5241 85-1304
d.kloepzig@kreis-guetersloh.de

Herr

Koch

Sachbearbeitung

004

+49 5241 85-1309
m.koch@kreis-guetersloh.de

Frau

Wilberg

Sachbearbeitung

006 (EG)

+49 5241 85-1303
h.wilberg@kreis-guetersloh.de

Frau

Dr.

Dieckhöfer

Sachbearbeitung

013 (EG)

+49 5241 85-1324
p.dieckhoefer@kreis-guetersloh.de

Herr

Stiens

Sachbearbeitung

009

+49 5241 85-1314
b.stiens@kreis-guetersloh.de

Herr

Hornberg

Sachbearbeitung

005

+49 5241 85-1333
h.hornberg@kreis-guetersloh.de

Frau

Raschke

Sachbearbeitung

012 (EG)

+49 5241 85-1316
s.raschke@kreis-guetersloh.de

Frau

Garmhausen

Sachbearbeitung

010 (EG)

+49 5241 85-1313
a.garmhausen@kreis-guetersloh.de

Frau

Dr.

Neudecker

Sachgebietsleitung

002 (EG)

+49 5241 85-1307
j.neudecker@kreis-guetersloh.de