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Tiertransporte

Transportunternehmen, die Tiere transportieren, benötigen dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis wird in Deutschland ansässigen Transportunternehmen erteilt, wenn

  1. die für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter (auch Aushilfsfahrer) eine Sachkundebescheinigung für Tiertransporte vorweisen können,
  2. die für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter zuverlässig im Hinblick auf den Tierschutz sind und
  3. die Räumlichkeiten und Transportmittel des Unternehmens den Anforderungen der Tierschutztransportverordnung entsprechen.

Dazu gehört u.a., dass alle Transportfahrzeuge an gut sichtbarer Stelle mit der Angabe "Lebende Tiere" oder ähnlichem sowie mit einem Symbol für lebende Tiere versehen sein müssen. Außerdem muss ebenfalls an gut sichtbarer Stelle die Fläche und die Höhe Raumes angegeben sein, der für die Tiere uneingeschränkt verfügbar ist.

Die Sachkunde der für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter muss grundsätzlich durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.

Diese kann abgelegt werden bei der

DEULA
Bahnhofstr. 25
49832 Freren
Tel. 05902/9339-0
Fax 05902/9339-33
Email: deula.freren@t-online.de

Von einer Prüfung kann abgesehen werden

  1. Bei nach dem 05.01.2007 erfolgten Abschluss eines Fach-/Hochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder
  2. Bei nach dem 05.01.2007 bestandener Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer, Landwirt, Pferdewirt , Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Sachkunde voraussetzen

Weiterführende Informationen

DEULA Freren

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Transportunternehmen, die Tiere transportieren, benötigen dazu eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis wird in Deutschland ansässigen Transportunternehmen erteilt, wenn

  1. die für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter (auch Aushilfsfahrer) eine Sachkundebescheinigung für Tiertransporte vorweisen können,
  2. die für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter zuverlässig im Hinblick auf den Tierschutz sind und
  3. die Räumlichkeiten und Transportmittel des Unternehmens den Anforderungen der Tierschutztransportverordnung entsprechen.

Dazu gehört u.a., dass alle Transportfahrzeuge an gut sichtbarer Stelle mit der Angabe "Lebende Tiere" oder ähnlichem sowie mit einem Symbol für lebende Tiere versehen sein müssen. Außerdem muss ebenfalls an gut sichtbarer Stelle die Fläche und die Höhe Raumes angegeben sein, der für die Tiere uneingeschränkt verfügbar ist.

Die Sachkunde der für die Tiertransporte zuständigen Mitarbeiter muss grundsätzlich durch eine Sachkundeprüfung nachgewiesen werden.

Diese kann abgelegt werden bei der

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49832 Freren
Tel. 05902/9339-0
Fax 05902/9339-33
Email: deula.freren@t-online.de

Von einer Prüfung kann abgesehen werden

  1. Bei nach dem 05.01.2007 erfolgten Abschluss eines Fach-/Hochschulstudiums im Bereich der Landwirtschaft oder der Tiermedizin oder
  2. Bei nach dem 05.01.2007 bestandener Abschlussprüfung in den Berufen Fleischer, Landwirt, Pferdewirt , Tierpfleger, Tierwirt oder anderer anerkannter Berufsabschlüsse oder Nachweise, die die erforderliche Sachkunde voraussetzen

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Viehtransport, Sachkundebescheinigung zum Transport von Tieren, Beförderung von Tieren gewerblich https://service.kreis-guetersloh.de:443/verwaltungsgliederung/-/egov-bis-detail/dienstleistung/989/show
Sachgebiet 2.3.1: Tiergesundheit
Goethestraße 12 33330 Gütersloh
Fax +49 5241 85-1335

Frau

Raschke

Sachbearbeitung

012 (EG)

+49 5241 85-1316
s.raschke@kreis-guetersloh.de